Widerruf Darlehensverträge
Der Widerrufsjoker – Nur noch bis zum 21.06.2016 möglich!
Wir prüfen ihre Widerrufsbelehrung fachanwaltlich und kostenfrei. Verbraucherkreditverträge von 2002 bis 2010 – Widerruf auch nach Kündigung noch möglich.
Der Widerrufsjoker – Nur noch bis zum 21.06.2016 möglich!
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Widerruf bzw. Widerspruch - Wie geht das?
Nutzen Sie den Justus-Lebensversicherungs-Checker! Prüfen Sie in nur 3 Schritten, ob ein Widerspruch oder Widerruf möglich ist. Mit dem Widerspruchsjoker beenden Sie die Lebensversicherung und erhalten Beiträge und Nutzungsentschädigung zurück.
Die von den Bausparkassen veranlassten Kündigungen von Bausparverträgen sind oft unwirksam! Betroffen sind vor allem Kunden der BHW Bausparkasse AG, der LBS Baden-Württemberg, der LBS Bayern, der LBS West, der LBS Nord, der Wüstenrot Bausparkasse AG, der
Millonen Immobilienkreditverträge, Autokredite und Verbraucherkredite können nun doch widerrufen werden!
Der EuGH erklärt im März 2020 die Widerrufsinformation in Kreditverträgen (Kaskadenverweis) für unvereinbar mit europäischem Recht. Wer seit Juni 2010 einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, kann diesen möglicherweise jetzt widerrufen. Lesen Sie mehr dazu HIER
Widerspruch: Holen Sie jetzt noch viel Geld aus Ihrer Versicherung
Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen – Urteil vom 7.5.2014 – IV ZR 76/11 -stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen bzw. widersprechen.
Mit einem Widerspruch Ihrer Lebensversicherung beenden Sie das Versicherungsverhältnis und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und einer Nutzungsentschädigung. Viele Lebensversicherer haben fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen verwendet mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder einfordern können.
Den Versicherungsnehmern steht nunmehr nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit offen, bei Versicherungen welche im so genannten Policenmodell zustande gekommen sind und bei welchen keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist, den Widerruf bzw. Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht besteht selbst dann noch, wenn die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14).
Wurden dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung, sondern erst bei Annahme des Versicherungsantrags gemeinsam mit dem Versicherungsschein übersandt, so steht dem Versicherungsnehmer gem. § 5a VVG a.F. ein Widerspruchsrecht zu.
In seiner Entscheidung vom 19.12.2013 hat der EuGH festgestellt, dass die Begrenzung dieses Widerspruchsrechts auf ein Jahr seit Zahlung der ersten Prämie durch den deutschen Gesetzgeber gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Damit kann der Versicherungsnehmer nunmehr unbegrenzt den Versicherungsvertrag widerrufen wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerverfahren) nach der der Wert eines Lebensversicherungsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte.
Ein Widerruf oder Widerspruch auch nach erfolgter Kündigung lohnt sich daher.
Prinzipiell richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG). Wir bieten auf Wunsch in vielen Fällen aussergerichtlich die Rückabwicklung durch Widerruf auf Erfolgshonorar an. Spätestens bei der Ablehnung des Widerrufs oder aber der Abrechnung der Lebensversicherung wird dann ein Fachanwalt benötigt. Wir kennen die Lebensversicherungen und wissen welche Versicherer ohne Klage zahlen. Auch können Sie noch jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die dann die Kosten des gerichtlichen Verfahrens abdecken sollte.
Eine Übersicht der Anwalts- und Gerichtskosten finden Sie HIER.
⇒ Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerspruchbelehrung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
JUSTUS ist spezialisiert auf die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen durch Widerspruch oder Widerruf und wir haben hier nachgewiesene Erfolge in vielen Vergleichen und Klageverfahren erzielt. Wir kennen die Lebensversicherungen, haben die Gutachten und wissen welche Versicherer auch ohne Klage zahlen. Inzwischen haben wir weit über 5000 Widerrufsbelehrungen geprüft.
1. KOSTENFREIER WIDERRUFSCHECK
Sie reichen Ihre Vertragsunterlagen ein. Diese werden unverbindlich von spezialisierten Anwälten geprüft. Ihnen entstehen hierfür keinerlei Kosten.
2. VOLLMACHTSERTEILUNG ZUM WIDERRUF
Ist Ihre WIDERRUFSBELEHRUNG fehlerhaft, teilen wir Ihnen die Höhe Ihres Anspruches mit. Erst jetzt entscheiden Sie sich, ob Sie uns beauftragen möchten.
3. RÜCKERSTATTUNG UND KEIN KOSTENRISIKO
Lassen Sie JUSTUS handeln. Dabei gilt: Kein Erfolg, kein Honorar. Nur im Erfolgsfall erhalten wir ein Honorar zwischen 29% und 39% auf den zusätzlich für Sie erzielten Mehrwert.
Für die kostenfreie Prüfung des Widerspruch – oder Widerrufsrechts und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.