Vorsicht bei Neu- bzw. Nachbelehrung von Versicherungen über das Widerrufsrecht

Neu- bzw. Nachbelehrung bezüglich des Widerrufsrechts

In letzter Zeit werden Versicherungsnehmer mit alten Lebens- und Rentenversicherungs-verträgen vermehrt von ihrer Versicherung, wie z.B. der Nürnberger Versicherung, angeschrieben. Das an die Versicherungsnehmer versendete Schreiben enthält eine Neu- bzw. Nachbelehrung bezüglich des Widerrufsrechts. Grund hierfür ist, dass viele ältere Versicherungsverträge eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung enthalten, weswegen die Widerspruchsfrist nie zu laufen begann und die Altverträge noch heute widerrufen werden können. Dieser Gefahr – welche mit erheblichen finanziellen Verlusten der Versicherungs-unternehmen verbunden ist – wollen die Versicherer entgegenwirken. Ob eine solche Nachbelehrung überhaupt rechtmäßig ist, ist jedoch mehr als fraglich.
Als Folge der Neu- bzw. Nachbelehrung haben die Versicherungsnehmer innerhalb der in der Widerrufsbelehrung enthaltenen Zweiwochenfrist erneut die Möglichkeit den Widerruf zu erklären. Es ist jedoch Vorsicht geboten! Lässt man die Frist untätig verstreichen, ist die Widerrufsmöglichkeit – die Rechtmäßigkeit der erneuten Belehrung unterstellt – für immer ausgeschlossen.
Folge eines Widerrufs ist die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge zzgl. einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 4-7 %, abzüglich des Risikozuschlages. Dies ist für die Versicherungsnehmer daher im Vergleich zu einer Kündigung, bei der nur der Rückkaufswert ausgezahlt wird, die finanziell wesentlich lohnendere Rechtsfolge.

Justus rät:
Ob sich ein Widerruf in Ihrem Fall lohnt, prüfen wir gerne für Sie.
Achtung: ab Zugang der neuen Widerrufsbelehrung läuft die Zweiwochenfrist. Bitte setzen Sie sich daher unverzüglich mit uns in Verbindung, sobald Sie die Neu- bzw. Nachbelehrung erhalten haben.

Beantragen Sie hier gleich die kostenfreie Erstberatung für Ihren Versicherungsvertrag.

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