Berliner Bank verwendet falsche Widerrufsbelehrungen

Auch die Berliner Bank verwendet falsche Widerrufsbelehrungen

Die Berliner Bank, die zur Deutschen Bank gehört, und die Berliner Volksbank eG verwendeten vielfach fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Wurden solche Belehrungen in ihren Verträgen verwendet, so können sie auch heute noch den Widerruf erklären, denn die 14-tägige Frist ist dann noch nicht abgelaufen. Durch den Widerruf bestehen erhebliche Einsparpotentiale und die Möglichkeit kostengünstig umzuschulden.

Gesetzlich vorgesehene Zwischenüberschrift wurde gestrichen

Die Berliner Bank lässt Zwischenüberschriften in den verwendeten Belehrungen weg und verändert die Musterbelehrung dadurch inhaltlich. In der Folge kann sich die Bank nach gefestigter Rechtsprechung nicht mehr auf die Schutzwirkung der Musterwiderrufsbelehrung stützen, sodass der Widerruf wegen des Verstoßes gegen das Deutlichkeitsgebot auch heute noch erklärt werden kann.

Weitere inhaltliche Fehler

Die uns vorliegenden Darlehensverträge enthalten zudem häufig die Formulierung, „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Diese Formulierung wurde vom Bundesgerichtshof mehrfach für unzureichend erachtet, sodass sehr gute Erfolgsaussichten für die Durchsetzung des Widerrufes bestehen.

Achtung! Widerruf ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich

Den Kunden der Berliner Bank und der Berliner Volksbank eG läuft die Zeit davon, denn die Bundesregierung hat das Widerrufsrecht zeitlich bis zum 21.06.2016 beschränkt. Sie sollte ihre deshalb schnellstmöglich durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Gern überprüfen wir ihren Vertrag kostenfrei auf Widerrufsmöglichkeiten.

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Für die Widerrufsprüfung und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. 
Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
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