Widerruf der Lebensversicherung

Lebensversicherung : Widerruf, Widerspruch, Kündigung, Rückabwicklung

JUSTUS Rechtsanwälte wird von Finanztip als Fachkanzlei für den Widerruf Lebensversicherung empfohlen.

Widerruf Lebensversicherung
Widerruf Lebensversicherung

Wir sind spezialisiert auf die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen durch Widerspruch oder Widerruf und haben hier nachgewiesene Erfolge in vielen Vergleichen und Klageverfahren erzielt. Inzwischen haben wir weit über 500 Widerrufsbelehrungen geprüft.

Zur kostenfreien Widerrufsprüfung

Das Wichtigste zum Wideruf Lebensversicherung für Sie zusammengefasst:

  • Wer zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann diese auch jetzt noch rückabwickeln, falls er nicht korrekt über das Widerspruchsrecht belehrt wurde.
  • etwa 75 % der in dem Zeitraum verwendeten Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft.
  • Wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen können, erhalten Sie Ihre eingezahlten Beiträge zuzüglich Nutzungsersatz.  Dieser richtet sich danach, was die Versicherung mit ihren Beiträgen erwirtschaftet hat.
  • Je jünger der Vertrag ist, desto mehr lohnt sich der Widerruf, denn anfangs liegt der Rückkaufswert der Police weit unter den gezahlten Beiträgen. Immer erhalten Sie bei Widerruf erheblich mehr als bei vorzeitiger Kündigung.
  • Prüfen Sie, ob Sie eine Widerspruchsbelehrung erhalten haben, und lassen Sie prüfen, ob sie korrekt formuliert ist.
  • Nach Prüfung der Widerspruchsbelehrung holen wir ein Gutachten zur Höhe Ihres Anspruchs ein und erklären für Sie den Widerruf oder Widerspruch. Gern können Sie nach Prüfung für Ihren Widerspruch auch unser Musterschreiben verwenden.
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen erst nach Ablehnung des Widerspruchs durch die Versicherung.

Gute Gründe für den Widerruf der Lebensversicherung:

1. Sie haben Ihre Lebens- und Rentenversicherung gekündigt?

  • Bei gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen können bei meist zu niedrig ausgezahlten Rückkaufswerten noch erhebliche Beträge nachgefordert werden.
  • Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung können gezahlte Versicherungsbeiträge inklusive Zinsen sowie Nutzungsentschädigungen auch nachträglich zurückgefordert werden.

2. Sie haben eine laufende Lebens- und Rentenversicherung?

  • Bei laufenden Lebens- und Rentenversicherungen besteht die Möglichkeit des Widerrufes Ihrer Versicherung um gezahlte Versicherungsbeiträge inklusive Zinsen sowie Nutzungsentschädigungen zurückzufordern.
  • Fondgebundene risikoreiche Lebensversicherungen können durch den Widerruf oder Widerspruch rückabgewickelt werden um den Verlußt der Altersvorsorge zu vermeiden.

Wer vorzeitig an das Ersparte heranmöchte, der hat oft hohe Einbußen hinzunehmen, da die Versicherungen regelmäßig nur den Rückkaufswert auszahlen, der niedriger als die insgesamt eingezahlten Prämien ist. Es werden hohe Bearbeitungsgebühren berechnet und die insgesamt angefallenen Kosten abgezogen.

Nach der Rechtsprechung des BGH können etwa 80 % der Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, heute noch widerrufen werden.

2. Welche Lebens- oder Rentenversicherungsarten sind betroffen?

Grundsätzlich sind alle Versicherungsarten umfasst. Sowohl Riester-Rentenversicherungen (sog. Förderrenten), Rürup-Rentenversicherungen (sog. Basisrentenversicherungen) und fondsgebundene Rentenversicherungen sind betroffen.

Nach einem Widerruf oder Widerpruch bekommen Sie alles, was Sie einbezahlt haben (auch die angefallenen Gebühren), zurück und dazu noch eine sehr attraktive Verzinsung von ca. 4 – 7 % pro Jahr. Abgezogen werden muss lediglich der Wert der Versicherungsleistung.
Ein Widerruf führt in vielen Fällen dazu, dass die Kunden 33 % mehr Geld zurückbekommen, als sie am Ende der Laufzeit erhalten hätten!

Rechtlicher Hintergrund zum Widerruf und Rückabwicklung der Lebensversicherung:

Normalerweise besteht für den Widerruf eine Widerrufsfrist. Nach Ablauf der Frist ist das Widerrufsrecht erloschen. Allerdings muss für den Beginn der Frist wirksam über das Widerrufsrecht aufgeklärt worden sein. Ist dies nicht geschehen, hat die Widerrufsfrist nie begonnen zu laufen. Es besteht somit ein endloses Widerrufsrecht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass etliche Lebensversicherungskunden ihren alten Vertrag noch widerrufen können  (IV ZR 76/11, IV ZR 384/14, IV ZR 448/14).

Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen – Urteil vom 7.5.2014 – IV ZR 76/11  stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung.

Welche Belehrungen gelten in welcher Zeit bei Versicherungsverträgen?

VVG Reform zum 01.01.1991:

Mit der VVG Reform 1991 wurde erstmals ein Rücktrittsrecht für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen eingeführt. Der maßgebliche Gesetzestext findet sich unter § 8 Abs. 4 VVG a.F. und bezieht sich ausschließlich auf das Antragsmodell. Die Widerrufsfrist beträge 10 Tage. Beim Abschluss von Lebensversicherungen im Antragsmodell muss der Kunde (Versicherungsnehmer) bei der Antragsstellung über sein Rücktrittsrecht aufgeklärt werden und er muss auch schon bei Antragsstellung die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen erhalten. § 8 Abs. 4 VVG a.F. besagt, dass wenn die Widerrufsbelehrung fehlte oder fehlerhaft war oder die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen nicht ausgehändigt wurden, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten. Der Vertrag muss dann rückabgewickelt werden.

Ab dem 28.07.1994 wurde das Widerspruchsrecht auf das Policenmodell ausgeweitet, § 5 VVG a.F.

Bei Verträgen, die nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, bekommt der Kunde nicht direkt mit dem Antrag alle Unterlagen ausgehändigt, sondern erst wenn er die Versicherungspolice zugeschickt bekommt. Die 14-tägige Widerspruchsfrist beginnt erst, wenn der Kunde die Unterlagen erhalten hat (Posteingang). Später galt dann eine 30-tägige Widerrufsfrist (in der Fassung des Gesetzes ab dem 08.12.2004). Wenn die Widerspruchsbelehrung fehlte oder falsch war oder die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen nicht ausgehändigt wurden, kann der Kunde den Vertrag rückabwickeln und eine Nutzungsentschädigung bekommen.

Ab dem 01.01.2008 wurde das Recht auf eine Rückabwicklung eingeschränkt:

Die Widerrufsbelehrungen sind in sehr vielen Fällen immer noch falsch und angreifbar, aber den Kunden steht keine Nutzungsentschädigung mehr zu. Man bekommt bei einer Rückabwicklung nur noch den Rückkaufswert ausbezahlt.

Wann lohnt sich der Widerruf?

Viele Kunden von Lebensversicherungen steigen vorzeitig aus dieser wieder aus, da sie auf die angesparte Summe zurückgreifen möchten oder müssen. Auch gibt es fondsgebundenen Versicherungen, dei keine Renditen mehr abwerfen oder gar Verluste.

Auf die Kündigung folgte dann der Schock, denn die Versicherer zahlen nur einen Bruchteil der angesparten Summen aus. Sie verrechnen die angesparte Summe mit den entstandenen Kosten, so dass mehrere tausend Euro am Ende fehlen. Bei manchen Lebensversicherungen – PrismaLife – gibt es eine sogenannte Kostenausgleichsvereinbarung die der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung voll leisten muss.

Rückabwicklung der Lebens- Rentenversicherung:

Die bessere Variante, ist ein Widerruf/Widerspruch der Lebensversicherung. Das Widerrufsrecht ermöglicht es einen Vertrag rückabzuwickeln. Demnach müssen nach erfolgtem Widerruf die Prämien wieder zurückgezahlt werden und zwar in vollem Umfang. Ferner hat der BGH entschieden, dass der Versicherer nicht Abschluss- und Verwaltungskosten geltend machen darf. Abschlusskosten seien dem Versicherer zuzurechnen. Schließlich soll der Verbraucher nicht daran gehindert werden, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Folge des Widerrufs oder Widerspruchs: Auszahlung des gesparten Kapitals und Verzinsung abzüglich Risikobeiträge

Ein erfolgreicher Widerruf oder Widerspruch dagegen löst nicht nur die Auszahlung des angesparten Kapitals, sondern zusätzlich eine angemessene Verzinsung aus. Konkret bedeutet das: Sie verlangen vom Versicherer Ihre Beiträge zurück, zuzüglich einer Verzinsung von 4 bis 7 Prozent pro Jahr. Der Versicherer muss dann beweisen, dass er weniger Zinsen erwirtschaftet hat, als von Ihnen gefordert.

Im Gegenzug kann die Versicherung allerdings die sogenannten Risikobeiträge abziehen. Das sind die Kosten, die für den Versicherungsschutz anfallen, den Sie während der Laufzeit des Vertrags hatten.

Auch bereits gekündigte und ausgezahlte Versicherungen sind betroffen und können nachträglich in der berechtigen Hoffnung auf einen fairen Ausgleich in Form einer zusätzlichen Zahlung widersprochen werden.

Aktuelle Fälle zum Widerruf Lebensversicherung:

Lesen Sie hier mehr über derzeit von uns bearbeitete Widerrufsfälle und zu den Widerrufssmöglichkeiten, z.b. bei den Versicherungen und Lebensversicherungsfonds:

Kosten des Widerrufsverfahrens bzw. der Rückabwicklung der Versicherung, Erfolgshonorar und Rechtsschutzversicherungen:

Die Kosten der anwaltlichen Vertretung und ggf. gerichtlichen Durchsetzung der Rückabwicklung der Lebensversicherung durch Widerruf hängt von dem Gegenstandswert ab. Der BGH hat entschieden, dass der Wert der gesamten Versicherung entscheidend ist.

Rechtsschutzversicherungen müssen erst leisten, nachdem die Versicherung – wie meist – den Widerruf zurückweist. Denn erst dann ist der sogenannte Rechtsschutzfall entstanden.

Auch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist möglich oder die risikofreie Finanzierung des Rechtsstreits durch einen Prozesskostenfinanzierer. Gern erläutern wir mit Ihnen die Kosten und finden den wirtschaftlich besten Weg.

Unser Angebot: In drei Schritten zur Rückerstattung

1. KOSTENFREIER WIDERRUFSCHECK
Sie reichen Ihre Vertragsunterlagen ein. Diese werden unverbindlich von spezialisierten Anwälten geprüft. Ihnen entstehen hierfür keinerlei Kosten.

2. VOLLMACHTSERTEILUNG ZUM WIDERRUF
Ist Ihre WIDERRUFSBELEHRUNG fehlerhaft, teilen wir Ihnen die Höhe Ihres Anspruches mit. Erst jetzt entscheiden Sie sich, ob Sie uns beauftragen möchten.

3. RÜCKERSTATTUNG UND KEIN KOSTENRISIKO
Lassen Sie JUSTUS handeln. Dabei gilt: Kein Erfolg, kein Honorar. Nur im Erfolgsfall erhalten wir ein Honorar zwischen 29% und 39% auf den zusätzlich für Sie erzielten Mehrwert.

Zur kostenfreien Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung

Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach. Für den Laien ist die Beurteilung und Anwendung der verschiedenen Regelungen kaum zu verstehen.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerspruch bzw. Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Prüfung des Widerrufs- oder Widerspruchsrechts und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. 
Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
 
Grit Rahn, Rechtsanwältin

Frau Rechtsanwältin Rahn, geb. Felgenträger studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und absolvierte ihr Referendariat am Brandenb

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