PSD Bank RheinNeckarSaar, Widerruf auch nach Erlöschensfrist möglich

LG Stuttgart verurteilt PSD Bank zur Rückabwicklung

PSD Bank: Widerrufsjoker sticht weiter

PSD Bank: Widerrufsjoker sticht weiter

Widerrufsjoker sticht bei Verträgen nach dem 10.06.2010 immer noch

Das Landgericht Stuttgart folgt dem verbraucherfreundlichen Trend in der Rechtsprechung und hat in seiner Entscheidung vom 14.10.2016 – 29 O 286/15 (nicht rechtskräftig) geurteilt, dass ein Immobilienkredit der PSD Bank aufgrund des ausgeübten Widerrufsrechts rückabgewickelt werden muss.

Die Besonderheit des Falles ist, dass sie einen Immobilienkredit betrifft, der nach dem 10.06.2010 geschlossen worden ist und somit nicht unter die Ausschlussfrist des 21.06.2016 fällt. Für jegliche Verträge die nach dem 10.06.2010 geschlossen worden sind, gilt immer noch das sog „ewige Widerrufsrecht“. Bezüglich des Zeitraums nach dem 10.06.2010 liegen generell noch relativ wenige Urteile von bundesdeutschen Instanzgerichten vor.

Hinzufügung von Angaben

Im konkreten verwendete die Beklagte PSD Bank RheinNeckarSaar eG Widerrufsbelehrungen, die den Verbraucher nicht zutreffend über den Beginn der Widerrufsfrist aufklärten. Im Rahmen der Belehrung fügte die PSD Bank an die Bedingung „Erhalt aller Pflichtangaben…“ einen Klammerzusatz hinzu, der Aussagen wie z.B. den effektiven Jahreszins, das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung des Vertrags sowie die zuständige Aufsichtsbehörde enthält. Die Hinzufügung dieser Aussagen hat zur Folge, dass – sofern die Angaben nicht erfolgt sind – der Verbraucher davon ausgehen kann, dass die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen angefangen hat, obwohl aufgrund der Mitteilung sämtlicher Pflichtangaben dies tatsächlich der Fall ist. Die Hinzufügung hat somit zur Folge, dass sie bei einem durchschnittlichen Darlehensnehmer für mehr Verwirrung als Klarheit sorgt.

Erfolg für die Kläger

Die Kläger können sich über das Urteil freuen. Denn aufgrund des wirksamen Widerrufs können sie die zu viel gezahlten Zinsen sowie einen Nutzungsersatz in Höhe von 2,5% über den Basiszins von der PSD Bank verlangen.

Losgelöst vom Einzelfall kann dieses Urteil für viele Verbraucher bundesweit von großer Bedeutung sein. Einerseits zeigt es, dass eine Abweichung von den Musterwiderrufsbelehrungen in einer Vielzahl von Fällen eine fehlerhafte Belehrung nach sich zieht. Andererseits betrifft der Fall einen Immobilienkredit der nicht unter die oben genannte Ausschlussfrist fällt. Die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Bankenrecht kann sich somit für Sie finanziell lohnen.

Spread the word. Share this post!