Musterschreiben und Formulare zur Kündigung Bausparverträge und Widerruf /Widerspruch von Darlehen und Lebensversicherungen

Muster und Vorlagen zum Widerruf

Musterschreiben und Formulare zum Widerruf

I. Musterschreiben und Formulare zur Kündigung von Bausparverträgen (Einspruch oder Widerspruch)

Dieses Musterschreiben kann als Einspruch oder Widerspruch gegen eine Kündigung des Bausparvertrages durch die Bausparkasse verwendet werden. Achten Sie immer auf den Zugangsnachweis solcher Erklärungen, z.B. per Einschreiben/Rückschein.

II. Muster und Formulare zum Widerruf Verbraucherdarlehen:

III. Muster zum Widerruf/ Widerspruch Lebensversicherung:

Grundsätzlich können Sie den Widerspruch oder Wideruf der Lebens- oder Rentenversicherung auch selbst erklären. Bitte tuen Sie dies nur durch Einschreiben oder mit sonstigem Zustellungsnachweis. Danach, also nach Ablehnung oder Zurückweisung des Widerspruchs durch die Versicherung oder Bank kann dann eine Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erfolgen. Dies wird in vielen Fällen die Leistungsübernahme erklären, allerdings erst nach abgelehntem Widerspruch da erst dann der sogenannte Rechtsschutzfall entstanden ist.

Vor einem Widerruf oder Widerspruch sollten Sie immer durch einen spezialisierten Anwalt oder besser Fachanwalt prüfen lassen, ob die Widerufsmöglichkeit überhaupt (noch) gegeben ist. Ferner sollte bei noch laufendem Darlehen immer schon vorsorglich eine Zusage für einen Umschuldungs- oder Folgekredit eingeholt werden.

Auf Anfrage prüfen wir ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei und stellen Ihnen auch unverbindlich eine Vorlage oder Musterschreiben zum Widerruf oder Widerspruch zur Verfügung.

 

Hinweis:

Alle Muster, Vorlagen und Formulare stehen kostenfrei zum Download zur Verfügung. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Musterschreiben/ Formulare für den Einzelfall kann nicht gewährleistet werden. Auch sollte grundsätzlich vor Nutzung von Musterschreiben immer ein Anwalt oder besser Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht befragt oder mit der Angelegenheit beauftragt werden.