Lebensversicherung Prorendita widerrufen

Durch Fachanwalt vor Totalverlust schützen

Lebensversicherung Prorendita

Der Anleger ist wieder der Leidtragende

Mithilfe des Prorendita-Fonds, der aus dem Emissionshaus Ideenkapital stammt, sollte in britische Lebensversicherungen investiert werden. Ca. 17.000 Anleger haben sich mit einem Investitionskapital von 335 Millionen Euro am Prorendita Lebensversicherungsfonds beteiligt. Zu beachten ist dabei, dass es erhebliche Unterschiede zwischen deutschen und britischen Lebensversicherungen gibt. Deutsche Kapitallebensversicherungen stellen regelmäßig eine konservative Beteiligungsform dar, da sie über eine Garantieverzinsung bzw. einen garantierten Rückkaufswert verfügen. Eben dies ist bei britischen Lebensversicherungen nicht der Fall. Zwar kann aufgrund der breiteren Flexibilität eine höhere Rendite erzielt werden, jedoch sind auch die eingegangenen Risiken um ein deutliches höherer. Aktuell kann man sagen, dass keiner der fünf Prorendita-Lebensversicherungsfonds seine Prognosen erfüllt hat.

Sich gegen den Totalverlust wehren

Anleger des Prorendita Lebensversicherungsfonds sollten sich gegen den Verlust der Anlage wehren. Regelmäßig wurde im Rahmen der Beratungsgespräche nicht auf die Unterschiede, die wie oben gezeigt gravierend sind, zwischen einem deutschen und einem britischen Lebensversicherungsfonds hingewiesen. Eben dies ist jedoch zwingend notwendig um den potentiellen Anleger ein Gesamteindruck über die Anlage zu schaffen. Banken wie die Commerzbank können deswegen regelmäßig wegen Falschberatung auf Schadensersatz verklagt werden. Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruchs ist, dass der Anleger so gestellt werden muss, wie wenn er gar nicht in den Fonds investiert hätte. Zu beachten ist dabei indes die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren taggenau nach der Falschberatung.
Überdies muss der Anleger über sein  Widerspruchsrecht im Rahmen des Abschluss der Lebensversicherung ordnungsgemäß belehrt worden sein. Ist dies nicht der Fall kann auch noch heute dem Vertrag widersprochen werden. Da die meisten Beteiligungen zwischen 2004 und 2007 stattfanden ist hier von einem Widerspruch auszugehen. Rechtsfolge eines möglichen Widerspruchs ist, dass der Anleger seine gesamte Investition zzgl. einer Nutzungsentschädigung zurückerhält.

Justus rät:
Die beiden Optionen zeigen, dass es auch heute noch Möglichkeiten gibt, seine Investitionen zurückzuerlangen. Ein Blick der Vertragsunterlagen durch einen Fachanwalt auf dem Gebiet des Bank-und Kapitalmarktrechts kann somit ratsam sein. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist Ihnen gerne auf diesem Weg behilflich.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan

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