Darlehen , Kredite, Immobilienfinanzierung

Kann ein Bankkunde sein Darlehen nicht bedienen, droht oft die Darlehenskündigung und Zwangsversteigerung durch die Bank.

Werden Darlehen oder Kredite vorzeitig beendet, verlangt die Bank die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung als Ersatz für entgangene Zinsen der Restlaufzeit. Auch nach Kündigung/ Beendigung und Abrechnung eines Darlehens, kann der Vertrag noch widerrufen werden. Mit diesem sogenannten Widerrufsjoker kann sich der Bankkunde viel Geld sparen und geleistete Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen zurück fordern
Eine Studie der Verbraucherzentrale Hamburg ergab das zwei Drittel von 300 überprüften Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen fehlerhaft waren. Diese Auffassung können wir nur bestätigen. Für den Darlehnsnehmer eröffnen sich daher, je nach dem welcher Teil des Vertrages betroffen ist, verschiedenste Möglichkeiten Ansprüche gegen Banken und Sparkassen geltend zu machen.

  • Verbraucherkredit
  • Immobilienfinanzierung, Kreditsicherung, Bürgschaften, Vollstreckungsabwehr, Zwangsversteigerung