Kündigung der Wüstenrot Bausparkasse AG unwirksam

Kündigung der Wüstenrot Bausparkasse AG unwirksam 

OLG Stuttgart stellt Unwirksamkeit der Kündigung der Wüstenrot Bausparkasse fest

OLG Stuttgart stellt Unwirksamkeit der Kündigung der Wüstenrot Bausparkasse fest

Oberlandesgericht Stuttgart urteilt zugunsten des Sparers 

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 30.03.2016 (Az. 9 U 171/15 – noch nicht rechtskräftig) geurteilt, dass die Kündigung des Bausparvertrags seitens der Wüstenrot Bausparkasse AG unwirksam ist.

Die Wüstenrot Bausparkasse AG ist eine private Bausparkasse mit Sitz in Ludwigsburg, die im Jahres 1921 gegründet worden ist.

Entscheidungsgründe

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat festgestellt, dass bei einem Bausparvertrag der Eintritt der Zuteilungsreife keinen vollständigen Empfang des Darlehens im Sinne von § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB darstellt und somit eine darauf gestützte Kündigung seitens der Wüstenrot Bausparkasse AG nicht zu rechtfertigen ist. Dabei führt es im Urteil aus:

„Die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung durch die Bausparkasse gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegen nicht vor. Es kann dahinstehen, ob die Bestimmung von ihrem Sinn und Zweck her auf Sparverträge Anwendung findet, bei denen Einlagen an sogenannte „professionelle Darlehensnehmer“ geleistet werden (vgl. zum Meinungsstand: Senat, Urteil vom 23. September 2015 – 9 U 31/15, juris, Rn. 101; Weber, ZIP 2015, 961; ders., beck-Online.Großkommentar [BeckOGK]/Weber, Stand 1. Februar 2016, BGB, § 489 Rn. 9.1, Rn. 13ff.; Edelmann/Suchowerskyj, BB 2015, 1800). Jedenfalls ist der erstmalige Eintritt der Zuteilungsreife des Bauspardarlehens an den Bausparer nicht der vollständige Empfang des von dem Bausparer an die Bausparkasse gegebenen Darlehens.“

Das Oberlandesgericht schlägt damit eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung ein. Zu beachten ist indes, dass es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu der erörterten Kündigungsproblematik gibt.

Justus Rechtsanwaltskanzlei hilft Ihnen 

Die Rechtsprechung zeigt, dass man sich gegen Kündigungen seitens der Wüstenrot Bausparkasse AG wehren sollte. Schon diverse Landgerichte haben entschieden, dass Kündigungen seitens der Wüstenrot Bausparkasse AG unwirksam sind. Nach Erhalt der Kündigung einer Bausparkasse an einen Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte hat schon des Öfteren gegen die Wüstenrot Bausparkasse AG geklagt und wurde dabei durch die Urteile der Gerichte in Ihrer Rechtsauffassung bestätigt.

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