Quantum Leben und die Lebensversicherung Select Investment Bond, Argyle Fund

Quantum Leben Anleger sollten Schadenersatzansprüche prüfen

Ausstieg oder Schadenersatz Quantum Leben

Quantum Leben und die Lebensversicherung Select Investment Bond:
Bei der liechtensteinischen Versicherungsgesellschaft Quantum Leben mit Sitz in Vaduz sind nach Berichten des Handelsblatt Millionen von Anlegergeldern verschwunden. Betroffen sind auch deutsche Kunden, die ihr Geld in die fondsgebundene Lebensversicherung „Select Investment Bond“ von Quantum investierten. Die Anleger, denen in den Verkaufsunterlagen ein „niedriges bis moderates Risiko“ und eine „Kapitalgarantie“ versprochen wurde, beklagen, dass die Gesellschaft die Auszahlungen aus der Versicherung ausgesetzt habe.

Aktuelles zu Quantum Leben (April 2017): Aventor Fonds werden liquidiert
Dei Anleger ud Versicherungsnehmer der Quantum Leben erreicht aktuell ein unerfreuliches Rundschreiben. Danach wird der Aventor Fonds, in den auch Lebensversicherungen der Quantum Leben investiert haben liquidiert. Was dies bedeutet und welche Ausstiegsmöglichkeiten es gibt lesen Sie heir.

Agryle Fund: Investition in Pleitefond
Die Versicherungsgesellschaft selbst teilte den Anlegern mit, dass ein Teil des Kapitals, das von Quantum Leben in einen Argyle Principal Protected Private Client 10 % Net 5 Yr. High Yield Monthly Pay Notes SP – EUR/USD (im Folgenden “Argyle Fund”) investiert wurde, verloren sei.

Wie schon 2014 von uns heir:  Anlegergelder in Gefahr berichtet, soll das Geld der Anleger aus dem Fonds in die kanadische Firma New Solutions Capital geflossen und dort angeblich veruntreut worden sein. Die Zahlungen an die Versicherungsnehmer der Quantum Leben wurden ausgesetzt, der Fonds geschlossen. Den Versicherungsnehmern der Lebensversicherung Select Investment Bond wurde der Tausch in den Fonds Argyle Recovery Class angeboten. Allerdings verlieren die Versicherungsnehmer hierbei ca. 35% des investierten Kapitals.

Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater- und Vermittler sowie Gründungsgesellschafter der Quantum Leben AG:
Die Anlageberater haften zunächst für eine fehlerhafte Beratung. Denn das Produkt der Quantum Leben, Select Investment Bond wurde vielfach mit einer so genannten „Kapitalgarantie“ beworben. Die Rückzahlung der Einlagen sei garantiert und lediglich die prognostizierte Rendite könne schwanken. Diese Information war falsch, denn eine Garantie oder einen Versicherungsschutz für das investierte Kapital gibt es nicht.
Die Anleger müssen daher gestellt werden, wie sie ohne Zeichnung der Lebensversicherung stünden und erhalten bei Falschberatung sämtliche Einlagen zzgl. Kosten und Zinsen als Schadenersatz zurück.
Ferner haftet die Quantum Leben AG gegenüber den Versicherungsnehmern wohl auch aufgrund fehlerhafter Produktinformationen.

Stiftung Warentest warnt auch vor der Investaq Goldrente der Quantum Leben AG:
Im Februar 2014 warnte die Stiftung Warentest auch vor der fondsgebundenen Rentenversicherung Investaq Goldrente der Quantum Leben AG. Während kein einziger Vorteil erkennbar sei, halten die Verbraucherschützer die Goldinvestments als Altersvorsorge zu riskant.
„Anleger erfahren aus den Informationen im Internet nicht einmal, in welche konkreten Fonds und Projekte ihr Geld fließt“, heißt es dazu auf der Internetseite der Stiftung Warentest. „Mit herkömmlichen fondsgebundenen Versicherungen ist sie nicht vergleichbar. Als reine Goldanlage böte die Goldrente keine Risikostreuung.“

Widerspruch der Quantum Leben und die Lebensversicherung Select Investment Bond

In vielen Fällen kommt noch heute der Widerspruch und die Rückabwicklung der Lebensversicherung als lukrativer Ausstieg in Betracht. Ein Widerspruch ist auch noch nach Beendigung und Auszahlung der Versicherung möglich. In den meißten Fällen wird der Rechtsschutzfall, also die Durchsetzung der Ansprüche nach zurückgewiesenem Widerspruch von den Rechtsschutzevrsicherungen übernommen.

Lesen Sie hier mehr zum Widerspruch der Lebensversicherung, Kosten, Rechtsschutzversicherung und Folgen der Rückabwicklung.

Hier gelangen Sie zur kostenfreien Erstberatung durch einen Fachanwalt oder spezialisierten Rechtsanwalt.

Für die schriftliche kostenfreie Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, können Sie sich unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stefanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
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Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

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