Bausparkasse Mainz AG springt auf „Kündigungszug“ auf
Eine weitere private Bausparkasse ist die Bausparkasse Mainz AG – auch BKM –, welche Ihren Unternehmenssitz in Mainz hat. Die Bausparkasse Mainz AG ist eine Tochtergesellschaft der Inter Versicherungsgruppe. Mit ca. 200.000 Bausparverträgen stellt die Bausparkasse eine kleinere Bausparkasse dar. Wie viele andere Bausparkassen hat sich die Bausparkasse Mainz AG ebenfalls dazu entschieden Alt-Verträge von Bausparern zu kündigen, um der Belastung dieser in der derzeit anhaltenden Niedrigzinsphase zu entkommen.
Der Kündigung entgegenwirken
Die Chancen sich gegen eine solche Kündigung seitens der Bausparkasse Mainz AG oder einer anderen Bausparkasse mit Erfolg zu wehren stehen gut. Mittlerweile vertreten nämlich mehrere Oberlandesgerichte (OLG Stuttgart und OLG Karlsruhe) den Standpunkt, dass die durch die Bausparkassen ergangenen Kündigungen unwirksam sind. Weiterhin wird demnächst (Februar 2017) der Bundesgerichtshof über diese Thematik abschließend entscheiden. Ausgehend davon, dass die Oberlandesgerichte eine den Bausparern gegenüber vorteilhafte Rechtsprechung vertreten, besteht eine realistische Chance, dass sich auch der Bundesgerichtshof dieser Rechtsprechung anschließen wird. Demzufolge sollten sich die Bausparer gegen die Kündigungen der Bausparkassen wehren.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist auf dem Gebiet des Bank – und Kapitalmarktrechts spezialisiert und steht Ihnen dahingehend zur Seite, sich gegen die Kündigung seitens der Bausparkassen zu wehren.
Bausparer sollten sich daher sofort nach erhalt einer Kündigung an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Wir haben bereits Klagen gegen Kündigung der der Bausparkassen anhängig und sehen uns durch eine Vielzahl von Urteilen bestätigt.
Eine Urteilsübersicht zur Wirksamkeit der Kündigung von Bausparverträgen finden Sie hier