Heidelberger Leben / MLP Lebensversicherung

EuGH und BGH zum Widerruf

Die Heidelberger Lebensversicherungs AG früher MLP Lebensversicherungs AG stellt den Neuvertrieb von Lebensversicherungen ein.

Kunden sollten individuell prüfen lassen, ob eine Widerrufsmöglichkeit ihrer Altverträge besteht und welcher Rückzahlungsanspruch heiraus entsteht.
Ungeachtet dessen sollten Kunden unbedingt vor Ablauf der 10 jährigen Verjährungsfrist Schandenersatzansprüche gegen den Berater, die MLP AG prüfen und ggf. geltend machen lassen.

Fondspolice der MLP Finanzdienstleitungen AG:
Das Anlageprodukt ist eine fondsgebundenen Police, die zunächst von der MLP Lebensversicherzung AG und später in deren Rechtsnachfolge von der Heidelberger Leben geführt wird. Die Police hängt vom Kapitalmarkt ab. D.h. bei der Fondpolice muss die Geldanlage im Investmentfonds den Überschuss erreichen. Bei kapitalgebundenen Lebensversicherungen gibt es dagegen einen staatlichen Garantiezins. Das Problem von Fondpolicen ist, dass diese über Jahre hinweg stabile Kursgewinne erzielen müssen und die Kursgewinne nicht durch überhöhte Kosten aufgezehrt werden dürfen.

Widerrufsmöglichkeit bei Altverträgen (Abschluss 1994 – 2007)

Wideruf MLP Heidelberger Leben

Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen

Hat der Versicherungsnehmer beim Policenmodell Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformation nicht bei Antragstellung erhalten, so galt der Vertrag gem. § 5a, Abs. 1, S. 1, S. 2 VVG a.F. trotzdem als abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Überlassung der Unterlagen in Textform widersprach.
Diese Frist begann jedoch gem. gem. § 5a, Abs. 2 VVG a.F. erst zu laufen, wenn dem Versicherungsnehmer alle Unterlagen vollständig vorlagen und er bei deren Aushändigung “schriftlich, in drucktechnisch deutlicher Form über das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden ist“.

EuGH und BGH: Keine Jahresfrist für Widerruf bei LV:

Selbst wenn der Antragsteller keine Unterlagen erhalten hatte, sollte das Widerspruchsrecht nach früheren Recht gem. § 5a, Abs. 2 S. 4 VVG a.F. ein Jahr nach Vertragsschluss erlöschen.
Diese Jahresfrist hat der EuGH mit Urteil vom 19.12.2013 (Az.: C-209/12) für europarechtswidrig erklärt.

Die Entscheidung des EuGH bestätigte der BGH in seiner aktuellen Entscheidung und erklärte, dass unabhängig von der Jahresfrist für “Lebens- und Rentenversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung grundsätzlich ein Widerspruchsrecht fortbesteht, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Recht zum Widerspruch belehrt worden ist und/oder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten hat.”

Versicherungsnehmer Heidelberger Leben erhält hierdurch einen Rückzahlungsanspruch:

Die Folge eines wirksamen Widerrufs ist lt. BGH ein Anspruch des Versicherungsnehmers auf Rückzahlung der gezahlten Prämien aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 ABs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB.
Dabei kann lt. BGH das Versicherungsunternehmen jedoch möglicherweise die Kosten für den während der Prämienzahlung genossenen Versicherungsschutz (z.B. Todesfall, Berufsunfähigkeit) abziehen. Die genaue Höhe des Rückzahlungsanspruches ist leider schwer im Voraus zu berechnen, muss und kann aber von dem Gericht und Gutachtern genau überprüft werden.

Wir arbeiten in Sachen Heidelberger Leben und MLP mit einem Gutachter zusammen, der den Betrag über dem Rückkaufswert berechnet, so dass wir Ihnen Kosten, Chancen und Risiken mitteilen können.

Justus rät:
Betroffene Anleger sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.

Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung durch spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt

Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerspruch bzw. Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Prüfung des Widerrufs- oder Widerspruchsrechts und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. 
Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ihr Name (Pflichtfeld)

Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

Betreff (Pflichtfeld)

Ihre Nachricht (Pflichtfeld)

Hier können Sie Ihre Widerrufsbelehrung, Darlehensvertrag oder Police einfach hochladen oder Sie senden uns diese gesondert zu.

Dokument 1

Dokument 2

Dokument 3