Widerruf Versicherungsvertrag Gothaer Versicherung

Widerruf eines Versicherungsvertrages mit der Gothaer Versicherung

Haben Sie eine Lebensversicherung bei der Gothaer Versicherung abgeschlossen und wollen sich nun von Ihrem Vertrag lösen? Dann stellen sich oft Fragen wie: Welche Möglichkeiten stehen mir zur Beendung des Vertrages zu? Welche Folgen hat zB eine Kündigung? Gibt es lukrativere Möglichkeiten als eine Kündigung?

Über Gothaer

Die Gothaer Versicherung hat Ihren Sitz in Köln. Sie gehört zu einem der größten Versicherungskonzerne Deutschlands. Betreut werden sowohl Privat- als auch Geschäftskunden. Zu dem Angebot für Privatkunden gehören u.a. Lebens-, Rechtsschutz-, Krankenzusatz- und Unfallversicherungen.

Möglichkeiten der Lösung vom Vertrag

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten sich von einem Vertrag mit der Gothaer Versicherung zu lösen. Neben der Kündigung des Vertrages, stellt oft der Widerruf die wirtschaftlich sinnvollere Möglichkeit dar. Bei einer Kündigung erhalten Sie den sogenannten Rückkaufwert Ihrer Versicherung. Dieser liegt oft weit unter den von Ihnen eingezahlten Beiträgen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie prüfen, ob in Ihrem Fall ein Widerruf möglich ist. Dieser hat nämlich zur Folge, dass Sie Ihre eingezahlten Beträge nebst Nutzungsersatz ausgezahlt bekommen. Davon ist allerdings der Wert für den Risikolebensversicherungsschutz abzuziehen.

Voraussetzungen eines Widerrufs

Voraussetzung für einen Widerruf einer Lebensversicherung ist, dass die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß stattgefunden hat. Das ist u.a. dann der Fall, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Wurde in der Widerrufsbelehrung nicht auf dessen Folgen hingewiesen oder war diese nicht hinreichend hervorgehoben, ist es laut BGH möglich, dass die Widerrufsfrist nicht begonnen hat und somit auch heute noch ein Widerruf möglich ist.

Justus rät:

Ob für Sie ein Widerruf noch möglich ist, hängt von Umständen Ihres konkreten Falls ab. Gerne prüfen wir Ihren Vertrag und Ihre Möglichkeiten im Rahmen einer Erstberatung für Sie!

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