Liberty Europe: Widerspruch kann lukrativ sein

Widerspruch gegen Lebensversicherungsverträge der Liberty Europe einlegen

Kündigung keine Alternative

Immer mehr Verbraucher sind über die Renditeentwicklung ihrer abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge enttäuscht und würden am Liebsten direkt aussteigen. Eine Kündigung der Lebensversicherung hätte jedoch zur Folge, dass der sog. „Rückkaufswert“ ausgezahlt wird, der regelmäßig weit hinter den Erwartungen der Verbraucher zurückbleibt. Eine weitere Möglichkeit sich vom Vertrag zu lösen ist der sog. Widerspruch. Voraussetzung dafür müsste sein, dass Ihr Versicherer Sie nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht belehrt hat.

Fehler in den Widerspruchsbelehrungen von Liberty Europe

Versicherungsverträge wurden in dem Zeitraum zwischen 1994 und 2007 regelmäßig nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen, welches davon ausging, dass der Verbraucher die wesentlichen Vertragsinformationen erst mit Vertragschluss und nicht schon bei Antragsstellung erhielt. Erhielt er im Rahmen der Zusendung nicht alle oder fehlerhafte Informationen begann die Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Hinzukommt, dass durch die Rechtsprechung die absolute einjährige Widerspruchsfrist (vgl. § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F.) für unzulässig erklärt worden ist, sodass man grundsätzlich von einem „ewigen Widerspruchsrecht“ ausgehen kann.

Die Belehrungen von Liberty Europe enthielten regelmäßig den Passus, dass der Beginn der Widerspruchsfrist von der „Überlassung aller Unterlagen“ abhängt. Im Folgenden wurde jedoch nicht abschließend aufgelistet, welche Unterlagen damit gemeint gewesen sind, sodass der Verbraucher darüber im unklaren gelassen wurde, wann die Widerspruchsfrist beginnen sollte.

Des Weiteren wurde in den Belehrungen verlangt, dass der Widerspruch in „Schriftform oder in anderer lesbarer Form“ erfolgen muss. Was mit „anderer lesbarer Form“ gemeint wurde, konnte den Belehrungen jedoch nicht entnommen werden. Auch ist den Anforderungen des geltendem Recht genüge getan, wenn der Widerspruch in Textform, d.h. ohne eigenhändige Unterschrift, erfolgt. Dies dient dem Zweck der Erleichterung des Rechtsverkehrs.

Überprüfung der Vertragsunterlagen 

Die oben genannten Fehler in den Belehrungen zeigen, dass sich ein Blick in die alten Vertragsunterlagen für Sie lohnen kann. Mithilfe des Widerspruchs können Sie im Optimalfall so gestellt werden, als hätten Sie den Vertrag nie mit Liberty Europe abgeschlossen. Da jedoch Nuancen darüber entscheiden können, ob ein Widerspruch durchgesetzt werden kann oder nicht, sollten Sie für die Ausübung des Widerspruchs sich von einem Fachanwalt unterstützen lassen.

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