Urteil gegen Mercedes Benz Bank macht Widerruf möglich

Das Landgericht Stuttgart  verurteilte die Mercedes Benz Bank mit Urteil vom 21.08.2018 (Az.: 25 O 73/18) zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags und zur Rücknahme des Fahrzeugs nach Widerruf der Autofinanzierung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mercedes Widerruf Autofinanzierung

Manipulationsverdacht bei Daimler-Dieseln

Wie das Nachrichtenmagazin Spiegel berichtet, steht Daimler der amtliche Rückruf von mehr als 600.000 Dieselfahrzeugen ins Haus. Betroffen sind u. a. die Baureihen C und G. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den konkreten Verdacht, dass Daimler bei diesen Fahrzeugen mittels unzulässiger Abschalteinrichtungen die Wirkung des Abgassystems manipuliert hat.

Die Modelle haben einen Motor, der dem des Daimler-Van Vito mit 1.6-Liter-Motor und Schadstoffklasse Euro 6 vergleichbar ist. Das Aggregat stammt von Renault. Renault war schon vor zwei Jahren von der französischen Antibetrugsbehörde (DGCCRF) verdächtigt worden, illegale Software installiert zu haben.

Widerrufsbelehrung der Mercedes Benz Bank fehlerhaft

In der Widerrufsbelehrung heißt es, dass im Falle des Widerrufs das Darlehen innerhalb von 30 Tagen zurückgezahlt werden müsse und für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens ein Sollzins zu zahlen sei. Dieser lag bei 4,17 Prozent. Wenig später heißt es in der Widerrufsbelehrung allerdings, dass für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen sei. Dadurch sei die Belehrung widersprüchlich und für den Verbraucher irreführend.

Der Daimler-Kunde seinen gebrauchten Mercedes-Benz 220 CDI BlueEfficiency noch nach Jahren nach Kauf zurückgeben. Wegen des erfolgreichen Widerrufs erhält er seine Anzahlung und die erbrachten Raten abzüglich einer geringen Nutzungswertentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

Der Kläger erwarb im August 2014 den gebrauchten Mercedes Benz.

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foto: star-Tama66.pixabay

Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Berlin

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Studium der Rechtswissenschaften und Mathematik in Göttingen und Wien. Referendariat in Berlin. Zulassung zum Rechtsanwalt im Oktober 2002. Gründungspartner der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit

Grit Rahn, geb. Felgenträger Rechtsanwältin

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Frau Rechtsanwältin Rahn, geb. Felgenträger studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und absolvierte ihr Referendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht und in Südafrika – Kapstadt. Seit 2011 ist sie zugelassene Rechtsanwältin. Nach dem Referendariat bis zum Wechsel in d

Michael Kraft, Rechtsanwalt

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Nach dem Abitur absolvierte Rechtsanwalt Kraft eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann. Anschließend studierte er in Konstanz Jura und absolvierte das Referendariat in Karlsruhe. Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und führt seit 2003 eine eigene Kanzlei. Rechtsanwalt Michael

Barbara Rybol, Mediation

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Barabara Rybol hat hat in Frankfurt a.M. und Paris, Université de Paris X Nanterre Rechtswissenschaften studiert und mit einer Maîtrise en Droite (Prädikatsabschluss) abgeschlossen. Darüber hinaus hat Sie 2014 eine zweijährige systemische Coaching und Wirtschaftsmediations Ausbildung absolviert

Wolfgang Kapitza, Ass. Jur. und Bankkaufmann

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Herr Wolfgang Kapitza ist seit Mitte 2017 als juristischer Mitarbeiter für JUSTUS Rechtsanwälte tätig. Als gelernter Bankkaufmann (IHK), Volljurist sowie ehemaliger Notar und Rechtsanwalt, kennt er sich im Bankrecht und Immobilienrecht sehr gut aus. Uns und Sie unterstützt er mit einem einmalige

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