Wann darf Versicherer kündigen? AXA kündigt Unfall Kombitente

AXA kündigt tausenden Kunden

Momentan kündigt die AXA tausende laufende Verträge zur Unfall Kombirente. Zwar wird den Betroffen eine Alternative zu diesem Vertrag angeboten, jedoch ist Preis und Leistung der neuen Absicherung viel schlechter.

AXA kann die Unfall Kombirente zu Recht kündigen, da es sich dabei um eine Unfallpolice und keine Lebensversicherung handelt, wodurch andere Vertragsbedingungen gelten.

 

Dabei stellt sich die Frage – wann und wie dürfen welche Verträge beendet werden?

Außer durch Zeitablauf können Versicherungsverträge auch durch eine Kündigung von einer der beiden Vertragsparteien beendet werden. Ein unbefristetes Versicherungsverhältnis kann laut § 11 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) von beiden Vertragsparteien nur für das Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Dabei muss die Kündigungsfrist mindestens einen Monat betragen und darf nicht über drei Monaten liegen.

Bei Lebensversicherungen und bei privaten Krankenversicherungen hat der Kunde jedoch kein ordentliches Kündigungsrecht. Hier ist nur der Weg aus der Versicherung über eine außerordentliche Kündigung aus besonderem Anlass (zB eine Prämienerhöhung) möglich.

 

Bei Kündigung durch die Versicherung selbst gelten einige Besonderheiten:

Welche Verträge kann die Versicherung ohne Probleme kündigen?

  • Leicht zu kündigen sind alle Unfall- und Schadensverträge wie zum Beispiel Rechtsschutz, Unfall, Kfz, Haftpflicht, Wohngebäude, Hausrat, Glas, Transport etc.
  • Die Frist dabei beträgt in der Regel 3 Monate (Ausnahme: bei Kfz-Versicherung nur einen Monat)

Wann kann die Versicherung außerordentlich kündigen?

  • Der Versicherer und der Versicherte können bei Eintritt eines Schadens außerordentlich kündigen.
  • Achtung: Vorbezahlte Beiträge können vom Versicherten zurückverlang werden.

Gibt es Besonderheiten bei der außerordentlichen Kündigung einer Rechtsschutzversicherung durch die Versicherung?

  • Die Versicherung darf die Rechtschutzversicherung außerordentlich kündigen, wenn bei dem Versicherten innerhalb von 12 Monaten zwei Versicherungsfälle eintraten, welche die Versicherung selbst gezahlt hat.

Gibt es Besonderheiten bei der außerordentlichen Kündigung einer Lebens- und Berufsunfähigkeitspolice durch die Versicherung?

  • Eine außerordentliche Kündigung ist hier nur durch die Begründung möglich, dass der Kunde bei Vertragsschluss falsche Angaben bezüglich seiner persönlichen Daten gemacht hat.
  • Achtung: Eine ordentliche Kündigung ist bei diesen Verträgen durch die Versicherung nicht möglich.

Was ist die Folge einer Kündigung durch die Versicherung?

  • Für die betroffenen Kunden kann es schwer sein eine neue Versicherung mit angemessenen Preis und Leistungsverhältnis zu finden. Bei einem Neuantrag müssen die Kunden immer angeben, dass sie von ihrer alten Versicherung gekündigt wurden. Außerdem müssen sie gleichzeitig alle alten Vorschäden mit Schadenshöhe nennen, was den Abschluss eines neuen Vertrages erheblich erschweren kann.

Was können Sie als Kunde nach einer Kündigung tun?

  • Als betroffener Kunde können Sie versuchen mit Ihrer Versicherung eine sogenannte „Vertragssanierung“ auszuhandeln, indem Sie vorschlagen Ihren Beitrag zu erhöhen oder eine Selbstbeteiligung vereinbaren.

Justus rät:

Wenn Sie betroffen sind, wehren Sie sich gegen eine Kündigung Ihrer Versicherung und wenden Sie sich nach Erhalt der Kündigung unverzüglich an unsere spezialisierten Rechtsanwälte, damit wir Sie diesbezüglich über weitere vorzunehmende Schritte beraten können.

Füllen Sie dafür unser Kontaktformular aus oder rufen Sie uns einfach an.

 

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