OLG Hamm: Widerruf und Vorfälligkeitsentschädigung zurück auch noch Jahre nach Ablösung des Kredits

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 4. November 2015 (Az.: 31 U 64/15) zum Widerruf und Vorfälligkeitsentschädigung nach vorzeitiger Kreditablösung: Auch nach vorzeitiger Ablösung eines Kredits unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist der

BGH: Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung

Bundesgerichtshof: Kein Anspruch der Bank auf Ersatz des Erfüllungsinteresses in Form der Vorfälligkeitsentschädigung Mit Urteil vom 19.01.2016, Az. XI ZR 103/15, hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden, dass eine Bank nach

Sparkasse zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt

Widerrufsbelehrungen der Sparkassen oft fehlerhaft Nach Pressemitteilungen hat das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 27.02.2015 (4 U 144/14) die Sparkasse zur Rückzahlung von 27.000,- €Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt. Der Kunde

Sparkassen: Widerrufsbelehrungen oft fehlerhaft

Widerrufsbelehrungen der Sparkassen

Landgericht München: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der Sparkasse
Das Landgericht München hat sich mit einer Widerrufsbelehrung der Sparkasse in der Fassung Juli 2008 befasst und mit Urteil vom 10.12.2014 (Aktenzeichen 28 O 83/14) festgestellt, dass dem Verbraucher aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Belehrung auch heute noch ein Widerrufsrecht zusteht.

Kredit der Sparkasse jetzt widerrufen

Kredite der Sparkassen, die nach 2010 geschlossen wurden, können auch nach dem 21.06.2016 widerrufen werden:

In neueren Widerrufsinformationen der Sparkassen ( ab 2010) wird das Widerrufsrecht davon abhängig gemacht, dass das Kreditinstitut die für das Institut zuständige „Aufsichtsbehörde“ benennt.

Die Aufsichtsbehörde muss jedoch entweder in der Vertragsurkunde oder zumindest in den mit dieser fest verbundenen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit vollständiger Adressabgabe benannt werden.

Nach Meinung des Landgerichts Köln 15 O 452/16 v. 21.12.2017 reicht es nicht, wenn sich die „Aufsichtsbehörde“ bloß in einem von der beklagten Kreissparkasse vor dem eigentlichen Vertrag überreichten Merkblatt finden lässt. Richtig ist dies deshalb, weil die Kreissparkasse selber in ihrer Widerrufsinformation darauf hingewiesen hatte, die Aufsichtsbehörde müsse in der Vertragsurkunde zu finden sein.

Sie können daher in vielen Fällen auch nach dem 21.06.2016 noch heute ihre Immobiliendarlehen widerrufen!