Immobiliendarlehen von Volksbanken und Sparkassen nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufbar

Immobiliendarlehen von Volksbanken und Sparkassen nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufbar Viele Volksbanken und Sparkassen verwendeten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen hinsichtlich des genauen Fristbeginns des Widerrufsrechtes. In den uns vorliegenden Fällen heißt

Sparkasse zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt

Widerrufsbelehrungen der Sparkassen oft fehlerhaft Nach Pressemitteilungen hat das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 27.02.2015 (4 U 144/14) die Sparkasse zur Rückzahlung von 27.000,- €Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt. Der Kunde

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Ist die Widerrufsbelehrung in Ihrem Darlehensvertag fehlerhaft, können Sie:

  • den Zinssatz des Immobiliendarlehens durch Widerruf und Umschuldung reduzieren
  • die Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigung auch nach vorzeitiger Kündigung erreichen
  • unnötige Restschuldversicherungen widerrufen
  • Bearbeitungsgebühren rückerstattet bekommen
  • Buchungsposten bei Privat- und Geschäftsgirokonten erstattet bekommen

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Verbraucher haben nach herrschender Rechtsprechung und unserer Erfahrung  gute Chancen auch noch nach Jahren den Widerruf und die Rückabwicklung ihres Darlehensvertrags herbei zu führen. Die Ersparnis durch den Widerruf eines teuren Immbilienkredites (bspw. zu 5%) und Umschuldung in einen derzeit möglichen Umschuldungskredit (bspw. zu 2%) beläuft sich oft auf mehrere 10.000 Euro.