Holland 47: Müssen Anleger Ausschüttungen zurückzahlen?

Holland 47 – Sachverhalt:

Holland 47: Die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft fordert Anleger an der Siebenundvierzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG gerichtlich zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen auf. Die TVP tritt im Prozess als Prozessstandschafterin der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) auf. Ob die TVP Treuhand überhaupt aktivlegitimiert ist, also befugt die Ausschüttungen von den Gesellschaftern zurück zu fordern ist schon fraglich.

Holland 47

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Die Klägerin macht in der Sache eine Haftung der Anleger in Höhe der ausgezahlten Ausschüttungen für die Jahre 2004 – 2011 geltend, da diesen keine bilanziellen Gewinne der Fondsgesellschaft gegenüber stünden. Derzeit gesammelt verklagt werden z.B. 9 Anleger aus Berlin, die teilweise von unserer Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte vertreten werden.

Der Siebenundvierzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG ist ein Immobilienfonds der MPC Capital ( Münchmeyer Petersen Capital ), bei der sich Anleger ab einer Mindestbeteiligungssumme in Höhe von 10.000 Euro beteiligen konnten. Über Jahre hinweg hat die Gesellschaft jährliche Ausschüttungen gewährt, die angeblich nicht von Gewinnen gedeckt waren und nun zurück verlangt werden.

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OLG Hamm: Widerruf und Vorfälligkeitsentschädigung zurück auch noch Jahre nach Ablösung des Kredits

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 4. November 2015 (Az.: 31 U 64/15) zum Widerruf und Vorfälligkeitsentschädigung nach vorzeitiger Kreditablösung: Auch nach vorzeitiger Ablösung eines Kredits unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist der