VW Abgasaffäre

VW Abgasaffäre

VW Abgasaffäre

Diesel-Umrüstungs-Verweigerern droht TÜV-Entzug
Aufgrund der VW Abgasaffäre haben die Besitzer von manipulierten Diesel-Autos der Marke VW, Audi, Skoda und Seat nach der Rückruf-Aufforderung 18 Monate Zeit, ihren Wagen in die Werkstatt zu bringen. Für die ersten Besitzer läuft nun im August die Frist zur Umrüstung ab. Wenn sie die Frist nicht einhalten, kann die TÜV-Plakette entzogen werden.

Laut Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses „Technisches Kraftfahrwesen“ muss VW künftig die Identifikationsnummern der betroffenen Fahrzeuge direkt an die zentrale Stelle der technischen Überwachungsvereine übermitteln. Bei der Hauptuntersuchung wird dann mithilfe eines Datenabgleichs ermittelt, ob das vom Kraftfahrtbundesamt genehmigte Update ordnungsgemäß aufgespielt wurde oder nicht.

Die Kontrollen sollen nach der für jedes Modell gewährten 18-monatigen Umrüstungsfrist starten. Als erstes Modell ist vermutlich ab August der VW Amarok 2,0-Liter betroffen, dessen behördlich genehmigte Rückruf-Aktion am 27. Juli endet.

Die Audi-Modelle A4, A5, A6, Q5 mit 2,0 Liter-Motor sowie der VW Golf mit 2,0 Liter-Motor und Schaltgetriebe folgen dann im Dezember 2017. Modelle des VW-Passat 2,0 Liter erhalten voraussichtlich ab Januar 2018 keine Prüfplakette mehr, wenn sie nicht nachgerüstet wurden.

Welche Alternative zum Rückruf/Umrüstung gibt es?
Aber muss man sein Fahrzeug wegen der VW Abgasaffäre tatsächlich umrüsten lassen, insbesondere wenn doch derzeit viele Gerichte davon ausgehen, dass die genehmigten Updates den Mangel nicht beseitigen bzw. eventuelle weitere Schäden am Fahrzeug durch die Umrüstung entstehen können.
Zum einem besteht die Möglichkeit sich für eine Klage gegen den Händler bzw. gegen Volkswagen selbst, um sein Fahrzeug zurückzugeben, zu entscheiden.

Der andere Weg ist eine Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt mit dem Ziel, dass man als VW-Geschädigter nicht verpflichtet ist, an der Rückrufaktion teilzunehmen, da VW bisher nicht den Verdacht, dass das Softwareupdate dem Motor in Hinblick auf die Dauerhaltbarkeit schadet, mit entsprechenden Gegenbeweisen ausgeräumt hat. Behauptungen zur Dauerhaltbarkeit werden nicht belegt und Auskünfte dazu werden vom Kraftfahrtbundesamt ebenso verweigert.

Der vom Kraftfahrtbundesamt angeordnete Rückruf ist zwar bestandskräftig aber grundsätzlich rechtswidrig. Der Zwangsrückruf mit negativen Folgen für die Fahrzeuge und der Androhung, das Fahrzeug andernfalls stillzulegen aufgrund eines grundsätzlich rechtswidrigen Verwaltungsaktes ist deshalb nach unserer Auffassung unzulässig und verstößt gegen Art. 14 GG (Eigentumsschutz).

JUSTUS rät:
In der vorliegenden VW-Abgasaffäre ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich Verkehrsrecht zu beauftragen, denn es handelt sich bei den verschiedenen Ansprüchen weitgehend um juristisches Neuland. Individuelle Beratung ist deshalb notwendig.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966 .

Lesen Sie hier auch mehr zum VW-Abgasskandal und Ihren Möglichkeiten zur Rückgabe oder Nachrüstung Ihres VW, Skoda Audi oder Seat.

Ansprechpartner:

Rechtsanwältin Grit Rahn

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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