Barmenia Lebensversicherung widerrufen

Barmenia Lebensversicherung widerrufen

Barmenia Lebensversicherung widerrufen

Barmenia Lebensversicherung widerrufen – wann ist dies möglich?
Die effiziente Verwaltung des Vermögens der Kunden und insbesondere die Erzielung von Überschüssen im Zinstief, erweisen sich in letzter Zeit für viele Versicherungen als schwierige Aufgaben. Dies führt daher zur Hinnahme negativer Bilanzen oder zum Aufbau eines Rücklagenpolsters seitens der Versicherungen. Die Barmenia Lebensversicherung a. G. sollte dabei keine Ausnahme darstellen. Könnten deren Kunden aber drohende Verluste vermeiden?

Kündigungsrecht der Versicherten
Grundsätzlich steht jedem Kunden der Barmenia Lebensversicherung die Möglichkeit zu, sich aus dem Vertragsverhältnis im Wege der Kündigung zu lösen. Diese Variante erscheint aber deswegen als nicht so attraktiv, weil der Versicherte nur einen Teil seiner bisher getätigten Einzahlungen verlangen kann. Die durch die Barmenia Lebensversicherung auszuzahlende Summe stellt vielmehr einen Rückkaufswert dar, der viel niedriger als die tatsächlich erbrachten Leistungen ist.

Das „ewige Widerrufsrecht“ der Verbraucher
Als wirtschaftlich sinnvoller für die Kunden der Barmenia Lebensversicherung gilt der Widerruf ihrer Lebensversicherung. Nur dann könnte die Rückzahlung aller gezahlten Beiträge verlangt werden. Ein Widerruf der Lebensversicherung ist möglich, wenn die beim Vertragsschluss erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Der Versicherte ist in solchen Fällen über sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt worden, was dazu führt, dass die Widerrufsfrist nie ausgelöst worden war.

Häufige Fehler in den Widerrufsbelehrungen der Barmenia Lebensversicherung
Ob eine Widerrufsbelehrung falsch ist, lässt sich selbstverständlich nach den Umständen des konkreten Falles bestimmen. Trotzdem gibt es einige unpräzise Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen der Barmenia Lebensversicherung, die häufig auftauchen. So zum Beispiel die Angabe „frühestens“ bei der Bestimmung des Beginns der Widerrufsfrist (auch im Urteil des BGH vom 01.02.2012, Az.: III ZR 83/11 als unkonkret bezeichnet) oder die Verwendung verwirrender Zusätze. Wichtig ist dabei hervorzuheben, dass die Mehrzahl der Widerrufsbelehrungen, die bis zum Jahr 2007 seitens der Barmenia Lebensversicherung verwendet wurden, fehlerhaft sind.

Justus rät:
Für den Fall, dass Sie auch bei der Barmenia Lebensversicherung versichert sind und daher wissen wollten, welche Rechte Ihnen zustehen, stehen Ihnen die JUSTUS Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.

Zur kostenfreien Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung

Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerspruch bzw. Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Prüfung des Widerrufs- oder Widerspruchsrechts und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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