Vorfälligkeitsentschädigung: Justus erfolgreich gegen Commerzbank

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil zur Vorfälligkeitsentschädigung vom 21.08.2017 (noch nicht rechtskräftig)

Commerzbank AG verurteilt

Landgericht Frankfurt verurteilt die Commerzbank AG auf Rückzahlung der abgerechneten Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von immerhin 15.576,- zzgl. Zinsen seit Einbehalt nach Kündigung eines Immobiliendarlehens und der aussergerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Unserer Manadantin schloss 1998 einen Darlehensvertrag mit der beklagten Commerzbank AG, dem sich 2007 ein Forwarddarlehensvertrag über 79000,- € anschloss. Die Beklagte kündigte diesen Darlehensvertrag 2013 fristlos wegen Zahlungsverzug bzw. aus wichtigem Grund und stellte das Darlehen zur Rückzahlung fällig. In die Abrechnung war eine Vorfälligkeitsentschädigung von satten 15,576 € eingerechnet.

In der Folge kam es dann zu Zwangsversteigerungsmaßnahmen durch die Beklagte, sodass die Gesamtforderung 2014 ausgeglichen wurde.

Wir haben die Commerzbank AG Ende 2016 zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zzgl. Zinsen an unsere Mandantin aufgefordert, da hierauf bei bankseitiger Kündigung kein Anspruch besteht. Dieser Aufforderung ist die Commerzbank nicht nachgekommen, so dass wir die Zahlungsklage eingereicht haben. Dies mit Erfolg.

Das Landgericht Frankfurt a.M. begründete das Urteil damit, dass die Beklagte die Vorfälligkeitsleistung ohne rechtlichen Grund erlangt habe. Ein Rechtsgrund ergäbe sich weder aus § 490 Abs. 2 S.3. BGB, denn die dort genannte Pflicht zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bezieht sich auf den umgekehrten Fall einer vorzeitigen Kündigung durch den Darlehensnehmer.

Auch ergäbe sich kein Rechtsgrund aus $ 497 Abs. 1 S. 1 BGB in der Fassung vom 1.08.2002 bis 10.06.2010, denn die dortige Verzugsschadenregelung gilt nicht für Immobiliendarlehensverträge.  Die spezielle Regelung enthält eine Schadensberechung bei Krediten, die vom Darlehensnehmer infolge Zahlungsverzugs des Darelehnsgebers vorzeitig gekündigt werden. Sie schließt aber eine Geltendmachung der von der Bank als Ersatz ihres Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus. (vgl. BGH XI ZR 103/15, juris Rn 19).

Sollten sie also eine vorzeitige Kündigung – z.B. wegen Zahlungsverzugs – ihrer Bank erhalten haben oder erhalten, so wenden Sie sich sich hinsichtlich der Abrechnung gern an uns. Wie unser Urteil zeigt, wurden und werden hier oft durch Banken und Sparkassen hohe Summen als Vorfälligkeitsentschädigung ohne Rechtsgrund abgezogen.

Sie können auch noch Jahre nach der Abrechnung oder Zwangsvollstreckung die abgerechnete Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank verzinst zurück fordern.

Lesen Sie hier mehr zum Vorfälligkeitsschaden bei vorzeitiger Kündigung durch die Bank.

Justus rät:
Ein Widerspruch kann Sie auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung von Ihrem Verbraucherimmobilienkredit vorzeitig lösen. Lassen Sie Ihre Darlehenskündigung und Abrechnung von einem Fachanwalt für Bank- udn Kapitalmarktrecht auf Mängel überprüfen und holen Sie sich die Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurück. Schreiben Sie uns hierfür über unser Kontaktformular.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

 

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