Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Mercedes Benz Bank mit Urteil vom 21.08.2018 (Az.: 25 O 73/18) zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags und zur Rücknahme des Fahrzeugs nach Widerruf der Autofinanzierung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Manipulationsverdacht bei Daimler-Dieseln
Wie das Nachrichtenmagazin Spiegel berichtet, steht Daimler der amtliche Rückruf von mehr als 600.000 Dieselfahrzeugen ins Haus. Betroffen sind u. a. die Baureihen C und G. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den konkreten Verdacht, dass Daimler bei diesen Fahrzeugen mittels unzulässiger Abschalteinrichtungen die Wirkung des Abgassystems manipuliert hat.
Die Modelle haben einen Motor, der dem des Daimler-Van Vito mit 1.6-Liter-Motor und Schadstoffklasse Euro 6 vergleichbar ist. Das Aggregat stammt von Renault. Renault war schon vor zwei Jahren von der französischen Antibetrugsbehörde (DGCCRF) verdächtigt worden, illegale Software installiert zu haben.
Widerrufsbelehrung der Mercedes Benz Bank fehlerhaft
In der Widerrufsbelehrung heißt es, dass im Falle des Widerrufs das Darlehen innerhalb von 30 Tagen zurückgezahlt werden müsse und für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens ein Sollzins zu zahlen sei. Dieser lag bei 4,17 Prozent. Wenig später heißt es in der Widerrufsbelehrung allerdings, dass für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen sei. Dadurch sei die Belehrung widersprüchlich und für den Verbraucher irreführend.
Der Daimler-Kunde seinen gebrauchten Mercedes-Benz 220 CDI BlueEfficiency noch nach Jahren nach Kauf zurückgeben. Wegen des erfolgreichen Widerrufs erhält er seine Anzahlung und die erbrachten Raten abzüglich einer geringen Nutzungswertentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.
Der Kläger erwarb im August 2014 den gebrauchten Mercedes Benz.
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foto: star-Tama66.pixabay
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