BGH Urteil zum Widerruf und Verwirkung?

Banken verhindern weiter Rechtssicherheit im Widerrufsrecht

Widerruf und Verwirkung: BGH sollte zum 1.12.2015 die Rechtsfragen klären:

Mit Spannung war eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH in Sachen Darlehenswiderruf unter dem Aktenzeichen XI ZR 180/15 am 1.12.2015 erwartet worden.

Der Revision lag folgender Sachverhalt zu Grunde: 
Der Revisionskläger hatte sich 2005 an einem geschlossenen Fonds beteiligt und für einen Teil der Finanzierung ein Darlehen aufgenommen. Die Fondsbeteiligung verlief nicht wie erhofft. 2011 erklärte der Verbraucher daraufhin den Widerruf, da er nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt worden war. Mit dem Widerruf begehrte er die Rückabwicklung des gesamten Geschäfts, also des Darlehensvertrags und der Fondsbeteiligung. Die Bank erkannte den Widerruf nicht an und argumentierte, dass sich der Verbraucher treuwidrig verhalte, da er sich nur von einer unrentablen Fondsbeteiligung lösen wolle.

Revisionsrücknahme: Parteien eingen sich ausergerichtlich:
Zu der Verhandlung im Streit über die treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts und damit einer Leitentscheidung kommt es nun nicht, da sich beide Parteien außergerichtlich geeinigt haben, teilt die Pressestelle des BGH am 9. Dezember mit.
Damit bleibt zum zweiten Mal eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Widerrufsthematik aus.
Denn schon die letzte Entscheidung des XI. Zivilsenates des BGH zum Widerrufsrecht und der Verwirkung (XI ZR 154/14) war auf den 23.06.2015 terminiert worden und blieb auf Grund der Rücknahme der Revision kurz vor Termin aus.

JUSTUS rät:
Die Rücknahmen der Revision und Einigungsbereitschaft der betroffenen Banken muss als Indiz dafür gewertet werden, dass viele Banken eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH unbedingt vermeiden, da sie fürchten, dass die Karlsruher Richter verbraucherfreundlich entscheiden.

Allen Kreditnehmern oder Fondanlegern mit Kreditfinanzierung sei angeraten ihre Widerrufsbelehrung und den Fall auf einen möglichen Widerruf zeitnah durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Denn ist ist nicht unwahrscheinlich, dass das Widerrufsrecht der Verbraucher durch Gesetzesänderung ab Mitte 2016 auch mit Rückwirkung beschränkt werden wird.

Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung

Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Widerrufsprüfung und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. 
Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

Spread the word. Share this post!