Widerruf Verbraucherimmobilienkredit

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Fehlende Pflichtangaben zu den Versicherungen der Gebäude lassen Widerrufsrecht bis heute fortwirken

· zu OLG Düsseldorf , Urteil vom 20.06.2017 – I-17 U 144/16

Das Oberlandesgericht Düsseldorf beschloss, dass das Widerrufsrecht noch heute besteht, wenn sich in den Vertragsurkunden kein Hinweis darauf befand, dass der Darlehensnehmer eine Versicherung der Gebäude zwingend abschließen muss. Diese Verpflichtung ergab sich aus der Bedingung für das Darlehen, welche von Bausparkassen aufgesetzt wurde.
Im August 2010 schlossen Verbaucher ein Darlehen mit der Sparkasse ab. Vereinbart wurden ein Vorausdarlehen iHv 50.000€ zu einem Zins von 3,5%.
Um das Darlehen und die Zinsen zu tilgen, wurde ein Bausparkvertrag abgeschlossen. Eine Risikolebensversicherung gehörte ebenso zu dem Vertrag wie die Absicherung dieses Darlehens durch die Grundschulden auf die bewohnte Immobilie.

Kein klarer Hinweis auf Verpflichtung zum Abschluss einer Gebäudeversicherung in Darlehensvertrag
In der Widerrufsbelehrung in Bezug auf das Darlehen hieß es unter anderem: “Es können sich an Dritte zu zahlende Kosten wie Notar- und Grundbuchkosten sowie Kosten für die Gebäudeversicherung ergeben”. Hierin war noch nicht zu erkennen, dass eine Pflicht zum Abschluss einer Gebäudeversicherung bestand. Durch diese fehlende Information fehlten auch wesentliche Informationen, die die Frist zum Widerruf beeinflussen.

OLG: Widerruf und Rückabwicklung möglich
Durch das Urteil können die Darlehensnehmer nun ihren Vertrag widerrufen und die eingezahlten Beträge rückabwickeln. Dadurch wird die Möglichkeit gegeben das Kapital zurück zu erhalten und anderweitig in die Zukunft und die Altersvorsorge zu investieren.
Nach §356 Abs.2 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen) gilt bei Immobiliendarlehensverträgen, dass das Widerrufsrecht “spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss” erlischt. Wenn Ihnen nicht sofort mit Vertragsschluss die nach  §356 Abs.1 BGB erforderlichen Dokumente (“Vertragsurkunde, den schriftlichen Antrag des Darlehensnehmers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder seines Antrags”) ausgehändigt wurden, sondern Ihnen diese erst später zugeschickt wurden, ist das Erlöschen des Widerrufsrechts danach zu bemessen.
Dies bedeutet für Sie, dass Sie nicht lange zögern sollten von Ihrem anwaltlich korrekt ausgeführten Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, da dieses Recht automatisch nach ca. einem Jahr erlischt.

Justus rät:
Ein Widerspruch kann Sie von Ihrem Verbraucherimmobilienkredit lösen und Ihnen eine neue Möglichkeit eröffnen mit dem angelegten Vermögen rentabel für das Alter vorzusorgen und (weitere) Verluste verhindern. Lassen Sie Ihren Vertrag auf Mängel der Widerspruchsbelehrung überprüfen und schreiben Sie uns hierfür über unser Kontaktformular!

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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