Abmahnung – Was bedeutet das für Sie?

Abmahnung

Abmahnung

Wozu dient eine Abmahnung?
Diese wird ausgesprochen, wenn sich der Arbeitnehmer falsch verhalten hat. Sie geht oftmals einer außerordentlichen Kündigung vor und ist eine Voraussetzung hierfür, da die Kündigung das letzte einsetzbare Mittel darstellt.
Die Abmahnung dient dazu, dass dem Arbeitnehmer bewusst gemacht wird, dass er arbeitsvertragliche Pflichten verletzt hat. Hierdurch wird er also gewarnt, dass bei einem weiteren Verstoß die Kündigung ausgesprochen wird.

Wie muss diese gestaltet sein?
Dem Arbeitnehmer muss bewusst gemacht werden, WAS genau er getan hat. Es muss also aufgezeigt werden, gegen welche arbeitsvertraglichen Pflichten er verstoßen hat.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass dem Arbeitnehmer klar wird, dass bei einem erneuten Verstoß das Arbeitsverhältnis nicht mehr gesichert ist.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet die Warnung innerhalb einer bestimmten Frist dem Arbeitnehmer gegenüber auszusprechen, damit dieser auch hiervon weiß und entsprechend reagieren kann.
Es ist nicht unbedingt notwendig, dass dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben wird sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Ausreichend ist, dass die Warnung mündlich getätigt wird. Um Beweise zu sichern, sollten die erfolgten Gespräche schriftlich bestätigt und von beiden Seiten unterschrieben werden.

Wann ist keine Abmahnung notwendig?
Entbehrlichkeit liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört ist. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Diebstählen, Ausplaudern von Betriebsgeheimnissen, gewalttätigen oder unsittlichen Übergriffen auf Arbeitskollegen.

Was ist, wenn Fehler vorliegen?
In manchen Fällen liegen grobe Fehler vor. Teilweise werden die Warnungen auch dazu missbraucht um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden.
In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer die Rücknahme verlangen. Dies kann sogar in einem Prozess durchgesetzt werden.

Justus rät:
Sie benötigen Hilfe bei der korrekten Ausstellung einer Abmahnung oder möchten die Ihnen gegenüber ausgesprochene Abmahnung überprüfen lassen?
Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular und wir werden Ihnen dabei helfen Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

Mehr zum Arbeitsrecht, Abfindung und Kündigungsschutz finden Sie auf unserer Hauptseite Justus Rechtsanwälte.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan

Hans-Ullrich Kleimann, Fachanwalt für Arbeitsrecht (in Kooperation)

JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

Spread the word. Share this post!