Die Nürnberger Versicherungsgesellschaft vermittelt Versicherungen verschiedener Art, insbesondere auch Lebens- und Rentenversicherungen. Oft besteht auch heute noch die Möglichkeit bei alten Versicherungsverträgen der Nürnberger Versicherung der Erklärung auf Abschluss des
Heute noch Lösung von den Lebensversicherungen der Clerical Medical (CMI) möglich Der britische Lebensversicherer Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) verwendete in ihren Lebensversicherungsverträgen regelmäßig fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Betroffen davon können
Allianz Lebensversicherung: Widerspruchsbelehrungen fehlerhaft Die von der Allianz Lebensversicherung in den Jahren zwischen 1994 – 2008 verwendeten Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungsverträgen, die im Policenmodell geschlossen wurden, sind nach unserer Auffassung regelmäßig
Widerruf der Versicherungsverträge mit der R+V Versicherung Viele Widerrufsbelehrungen der R+V Versicherung enthalten falsche Widerrufsbelehrungen. Davon sind insbesondere viele ältere Verträge bis ca. 2007 betroffen. Folge der falschen Widerrufsbelehrung ist,
Rürup Rente widerrufen? Als wesentlicher Baustein der Altersvorsorge für Selbständige wurde im Jahr 2005 die Basisrente, besser bekannt als Rürup Rente eingeführt. Sie soll es vor allem Selbständigen ermöglichen, mit
LG Aachen – AachenMünchener Lebensversicherung, Widerruf von fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen möglich Das Landgericht Aachen hat mit seinem Urteil vom 21. April 2016 zum Aktenzeichen 9 O 183/15 festgestellt, dass die verwendete
Urteile und aktuelle Rechtsprechung zum Widerruf von Lebensversicherungen: BGH, Urteil v. 16.10.2013, Az. IV ZR 76/11: Der Bundesgerichtshof entschied, dass die zuerst erklärte Kündigung des Versicherungsvertrages den späteren Widerruf in dem Fall nicht ausschließt, in dem der Versicherungsnehmer sein Wahlrecht zwischen Kündigung und Widerruf bereits mangels ausreichender Belehrung über sein Widerrufsrecht nicht sachgerecht ausüben konnte.
MLP Widerspruchsbelehrungen vor 2002 sind oft fehlerhaft, so dass unrentable Lebens- und Rentenversicherungen noch heute rückabgewickelt werden können: Die Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. muss einen Hinweis auf die
Urteil des LG Karlsruhe vom 30.01.2013 (1 S 108/12) Aus der Kostenausgleichsvereinbarung besteht keine Zahlungspflicht bei Widerruf der zugleich abgeschlossenen fondsgebundenen Rentenversicherung, wenn die Widerrufsbelehrung keine hinreichende Aufklärung bezüglich des