LG Aachen – AachenMünchener Lebensversicherung, Widerruf von fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen möglich Das Landgericht Aachen hat mit seinem Urteil vom 21. April 2016 zum Aktenzeichen 9 O 183/15 festgestellt, dass die verwendete
Urteile und aktuelle Rechtsprechung zum Widerruf von Lebensversicherungen: BGH, Urteil v. 16.10.2013, Az. IV ZR 76/11: Der Bundesgerichtshof entschied, dass die zuerst erklärte Kündigung des Versicherungsvertrages den späteren Widerruf in dem Fall nicht ausschließt, in dem der Versicherungsnehmer sein Wahlrecht zwischen Kündigung und Widerruf bereits mangels ausreichender Belehrung über sein Widerrufsrecht nicht sachgerecht ausüben konnte.
MLP Widerspruchsbelehrungen vor 2002 sind oft fehlerhaft, so dass unrentable Lebens- und Rentenversicherungen noch heute rückabgewickelt werden können: Die Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. muss einen Hinweis auf die