Rückkaufswert ist in Tabelle richtig anzugeben

Rückkaufswert

Rückkaufswert

Widerspruchsrecht bis heute möglich, wenn die Rückkaufswerte in den Unterlagen nicht korrekt angegeben wurden

Etliche Fehler können sich bei dem Abschluss von Lebensversicherungen einschleichen.
Dies führt häufig dazu, dass das Widerspruchsrecht nie erloschen ist und dem Versicherungsnehmer noch heute die Möglichkeit gegeben wird, seine Lebensversicherung rückabzuwickeln.

Tabellen über Rückkaufswert müssen korrekt angegeben sein
Wenn der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung an das Versicherungsunternehmen „zurück geben“ will, muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer einen bestimmten Betrag hierfür auszahlen.
Dieser Betrag wird „Rückkaufswert“ genannt und ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren.
Beim Abschluss der Lebensversicherung wird dem Versicherungsnehmer eine Tabelle mit den Rückkaufwerten vorgelegt. Diese muss korrekt bezeichnet und beschrieben sein, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Rückkaufswerte sind nicht garantiert
Teilweise kommt es dazu, dass sich die Rückkaufswerte im Laufe der Versicherungsdauer verändern. Hierbei kann es zu Verlusten kommen.
Damit dem Versicherungsnehmer dies bewusst wird, muss die Angabe der Tabelle auch eine Information darüber enthalten, dass die Rückkaufswerte eben nicht garantiert werden.
Lassen Sie Ihre Lebensversicherung darauf untersuchen, ob sämtliche gesetzliche Bedingungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie eventuell noch heute von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Justus rät:
Lassen Sie Ihre Lebensversicherung darauf untersuchen, ob sämtliche gesetzliche Bedingungen vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie eventuell noch heute von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
So erhalten Sie Ihr Geld zurück. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

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