Checkliste Widerspruch Lebensversicherung

Widerruf Ihrer Lebensversicherung

Checkliste Widerspruch Lebensversicherung

Checkliste Widerspruch für Versicherungsnehmer

Viele Lebens- und Rentenversicherungen wurden durch falsche Beratungen und Abschlüsse nicht fehlerfrei abgeschlossen. Hierdurch entstehen dem Versicherungsnehmer in einigen Fällen erhebliche Probleme, die insbesondere das Vermögen mindern. Ebenfalls entspricht  in manchen Fällen die abgeschlossene Lebensversicherung nicht derjenigen Altersvorsorge, die sich der Kunde ursprünglich gewünscht hat. Fondsgebundene Lebensversicherungen sind risikorreich und daher nicht oder nur bedingt zur Altersvorsorge geeignet. Aufgrund der Niedrigzinsphase können Lebensversicherungen auch nicht mehr die Auszahlungsgarantien halten und sind verlußtreich.

Noch heute kann Ihnen unter bestimmten Umständen ein Recht zum Widerspruch Ihrer Lebensversicherung zustehen.
In einem solchen Fall muss Ihnen die Versicherungsgesellschaft das bereits eingezahlte Vermögen wieder auszahlen. Im Gegensatz zu der Kündigung (Rückkaufswert) können Ihnen beim Widerspruch die hohen Kosten und Provisionen der Lebensversicherug nicht abgezogen werden.

JUSTUS Rechtsanwälte zeigt Ihnen in der Checkliste Widerspruch was Sie beachten müssen:

Checkliste einer fehlerfreien Widerspruchbelehrung Lebensversicherung:

  • Der Versicherungsnehmer wird über sein Recht eines Widerrufs oder Widerspruchs informiert
  • Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage
  • Unmissverständliche Bekanntgabe des Fristablaufs und Fristbeginns
  • Drucktechnische Hervorhebung des Widerspruchsrechts
  • Form des Widerspruchs ab 1.08.2001 Textform, vorher Schriftform
  • Folgen des Widerspruchs und ggf. für das verbundene Geschäft

Benötigt werden folgende Dokumente und Informationen:

  • Vertragsabschluss zwischen 1995 und 2007
  • Vorliegen der Versicherungspolice, Versicherungsbedingungen und Widerspruchsbelehrung
  • Ist der Versicherungsvertrag bereits gekündigt?
  • Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
  • Zeitpunkt des Erhalts sämtlicher Unterlagen (z.B. direkt bei Antragstellung)
  • Möglichst genaue Beschreibung des Beratungsgesprächs und der Kontaktaufnahmen
  • Informationen über den Rückkaufswert

Justus rät:

Lassen Sie Ihr Recht bezüglich eines Widerspruchs der Lebensversicherung kostenfrei von einem Fachanwalt überprüfen. Eventuell steht Ihnen neben dem Anspruch der Auszahlung sämtlicher Einzahlungen ebenfalls ein Schadensersatzanspruch zu. Hier kommen Sie zu unserer kostenfreien Erstberatung.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

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