Höhe und Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung oder Nichtabnahmeentschädigung
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung? Definitionen
Als Vorfälligkeitsentschädigung wird das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit bezeichnet.
Ist das vertraglich vereinbarte Darlehen noch nicht ausgezahlt, spricht man von einer Nichtabnahmeentschädigung. Für diese gelten die Regeln der Vorfälligkeitsentschädigung entsprechend.
Wann entsteht die Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt an, wenn der Kunde das Darlehen vorzeitig kündigt. Sie soll der Bank den Verlust der bis zum Ende der Zinsbindungsfrist fälligen Zinsen ausgleichen. Erfolgt die Kündigung durch die Bank aufgrund eines Verstoßes des Kreditnehmers gegen seine vertraglichen Pflichten (wichtiger Grund), so entsteht ein Schadensersatzanspruch der Bank gegen den Kunden, der analog der Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.
Nichtentstehung der Vorfälligkeitsentschädigung / Nichtabnahmeentschädigung
a) Wideruf des Darlehens: Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt weg, wenn Kreditnehmer ihren Vertrag wirksam widerrufen.
b) Bankseitige Kündigung: Bei bankseitiger Kündigung war lange sowohl der Anspruch der Bank als auch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Dies insbesondere bei Verbraucher(immobilien)darlehen. Nun hat der BGH mit Urteil vom 19.01.2016 entshcieden, dass die Bank keinen Anspruch auf Entschädigung nach eigener Kündigung hat.
Ist die Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt, hat die Bank den Betrag zu erstatten.
Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung:
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt vor allem vom Unterschied zwischen vereinbartem und aktuell üblichem Zinssatz sowie der verbleibenden Dauer der Zinsbindung ab. Für in den vergangenen Jahren abgeschlossene und zu Juni 2014 gekündigte typische 200 000 Euro-Baukredite errechnete Finanztest Vorfälligkeitsentschädigungen von bis zu fast 40 000 Euro.
Hilfreiche Informationen zu Vorfälligkeitsentschädigung sowie einen Vorfälligkeitsenschädigungrechner finden Sie unter: http://www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net
Der Vorfälligkeitsentschädigungsrechner stellt eine gute Hilfe dar. Sie haben eine Berechnungssicherheit von 95 Prozent und können auf der genannten seite den Rechner kostenfrei benutzen. Mit Hilfe des Online-Rechners können Sie verschiedene Szenarien der Darlehensablösung aufstellen.
Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung
Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach. Zur Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung arbeiten wir mit einem erfahrenen Gutachter zusammen.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Widerrufsprüfung, Berechnung und Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dietmar Goerz
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de
Pingback: höhe vorfälligkeitsentschädigung | darlehenfursie.com