Immobiliendarlehen von Volksbanken und Sparkassen nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufbar
Viele Volksbanken und Sparkassen verwendeten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen hinsichtlich des genauen Fristbeginns des Widerrufsrechtes. In den uns vorliegenden Fällen heißt es in der Widerrufsbelehrung: „Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (einem Monat)1 ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen“. Eine solche Widerrufsbelehrung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen, weil für den Verbraucher der Eindruck entsteht, er müsse im Einzelfall die Dauer der Widerrufsfrist selbst prüfen, was ersichtlich zu erheblichen Unklarheiten führen kann.
Kein Vertrauensschutz bei inhaltlichen Abweichungen von der Musterwiderrufsbelehrung
Immer wieder versuchen sich Banken jedoch auf den „Vertrauensschutz“ der Musterwiderrufsbelehrung zu berufen. Ein solcher wird gewährt, wenn Kreditinstitute die Musterwiderrufsbelehrung des Gesetzgebers unverändert übernommen haben, sodass ihr Vertrauen auf die Richtigkeit des Musters geschützt ist. Allerdings stellt der Zusatz, „einem Monat“ eine inhaltliche Abweichung vom Muster dar, die den Vertrauensschutz entfallen lässt. Wegen dieser Abweichung müssen die Volksbanken und Sparkassen den inhaltlichen Fehler gegen sich gelten lassen.
Schnelles Handeln erforderlich
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit den Widerruf zu erklären nunmehr beschränkt, sodass diese Möglichkeit für Altverträge von 2002 bis 2010 am 21.06.2016 ausläuft. Unsere Kanzlei rät aus diesem Grund allen Darlehensnehmern zur Überprüfung Ihrer Verträge. Nutzen Sie die von uns angebotene kostenfreie Überprüfung Ihrer Darlehensverträge, sodass auch Sie ggf. von der Möglichkeit des Widerrufes profitieren können.
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Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Widerrufsprüfung und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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