Kündigungswelle bei der Wüstenrot Bausparkasse AG trotz klarer Absage durch Gerichte:
Die Kündigungswelle der Bausparkassen reißt nicht ab. Bereits die BHW Bausparkasse, die LBS Baden-Württemberg und die BSQ Bausparkasse kündigen Verträge, die nach 10 Jahren zuteilungsreif sind. Zum Teil wird auch vor Zuteilungsreife gekündigt oder dies angedroht. Die Bausparkassen wollen sich so ihren Zinsversprechen entziehen, mit denen sie Kunden vor Jahren vollmundig angelockt haben.
Auch die Wüstenrot Bausparkasse AG kündigt viele Verträge seit Mitte 2015 vorzeitig und tut dies weiterhin.
Wüstenrot Bausparkasse AG: Positives Urteil für Bausparer
Mit Urteil vom 23.12.2015 gab das LG Stuttgart (12 O 97/15) stellte das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung der Wüstenrot Bausparkasse fest. Die vier streitgegenständlichen Bausparverträge waren nach über 10 Jahren zuteilungsreif, aber nicht voll bespart. Die Wüstenrot Bausparkasse kündigte die Bausaparverträge, wohl um die vergleichsweisen hohen Ansparzinsen nicht weiter tragen zu müssen. Die Kammer erteilte der Beklagten eine Absage, welche die Kündigungen auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB stützte.
Entscheidungsgründe:
Bei einem Bausparvetrag handelt es sich um einen einheitlichen Vertrag mit zwei Phasen, so die Kammer. Auch wenn die grundsätzliche Anwendbarkeit von § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Einordnung des Bausparvertrags als Darlehensvertrag, Bausparer als Darlehensgeber in der Ansparphase) bejaht wurde, verneinte die Kammer das Vorliegen dessen tatbestandlicher Voraussetzungen im Übrigen. Also den (vollständige) Empfang des Darlehens (durch die Beklagte als Darlehensnehmerin im Sinne dieser Vorschrift).
Kündigung des Baussparvertrages der Wüstenrot Bausparkasse unwirksam: Fazit zu dem Urteil des Landgericht Stuttgart pro Bausparer
Es gibt ein weiteres Urteil zur Unwirksamkeit der Kündigung eines Bausparvertrages vor Beendigung der Ansparphase. Die Kammer stellt klar, dass nicht auf den Zeitpunkt der Zuteilungsreife des Bauspardarlehens abzustellen ist auch wenn und soweit diese schon seit vielen Jahren erreicht ist.
Bausparer sollten sich daher sofort nach erhalt einer Kündigung an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Wir haben bereits Klagen gegen Kündigung der der Wüstenrot Bausparkasse AG anhängig und sehen uns durch eine Vielzahl von Urteilen bestätigt.
Eine Urteilsübersicht zur Wirksamkeit der Kündigung von Bausparverträgen finden Sie hier
Pingback: Urteilsübersicht zum Kündigungsrecht von Bausparkassen - Widerruf und Kündigung: JUSTUS Rechtsanwälte