Kündigung oder Widerruf der Lebensversicherung
Wenn Sie sich von Ihrer Lebensversicherung trennen wollen, weil Sie sich zB in Geldnot befinden, stellt die Kündigung oft nicht das wirtschaftlich sinnvollste Rechtsmittel dar. Die Kündigung führt dazu, dass Sie den Rückkaufwert der Versicherung erhalten. Dieser kann jedoch deutlich geringer ausfallen, als die eingezahlten Beträge.
Deswegen ist es wichtig, dass Sie wissen, dass es oft möglich den Vertrag mit der Versicherung komplett rückabzuwickeln.
Widerruf statt Kündigung
Als Verbraucher steht Ihnen meist nach Unterzeichnung des Vertrages ein 14-tägiges Widerrufsrecht zur Verfügung. Oft sind die Belehrungen über das Widerspruchsrecht der Lebensversicherungen unzureichend oder falsch. Der BGH (Bundesgerichtshof) hat deswegen entscheiden, dass solche Verträge immer noch widerrufen und rückabgewickelt werden können.
Widerruf bei bereits gekündigtem Vertrag
Wenn Sie Ihren Vertrag bereits gekündigt haben, hängt ein möglicher Widerruf davon ab, ob der Rückkaufwert der Versicherung schon ausgezahlt wurde.
Ist das der Fall, ist ein nachträglicher Widerruf nicht mehr möglich (BGH, Az. IV ZR 52/12)
Der Vertrag ist dann als einvernehmlich beendet worden. Das Recht zum Widerruf erlischt nach einer Kündigung mit Auszahlung des Rückkaufswertes.
Wurde der Rückkaufwert der Versicherung hingegen noch nicht ausgezahlt, kann auch ein nachträglicher Widerruf noch möglich sein. Voraussetzung dafür ist, dass Ihnen als Versicherungsnehmer zur Zeit der Kündigung nicht bewusst war, dass Ihnen neben der – oft mit Verlusten verbundenen – Kündigung auch ein Recht zum Widerruf des Vertrages zusteht.
Justus rät:
Bevor Sie den Vertrag kündigen, sollten Sie den Rückkaufwert Ihrer Lebensversicherung ermitteln. Damit gemeint ist der Betrag, den Sie im Falle einer Kündigung von Ihrer Versicherung ausgezahlt bekommen. Dazu setzen Sie sich am besten mit Ihrer Versicherung in Kontakt und erfragen sowohl den Rückkaufwert als auch die Kündigungsfrist. Der Rückkaufwert kann jedoch deutlich geringer sein als die von Ihnen eingezahlten Beiträge.
Ob es deswegen wirklich sinnvoll ist eine Lebensversicherung zu kündigen hängt von vielen Faktoren wie zB der Laufzeit der Versicherung, der Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung und die Höhe der Zinsen. Auch ist es wichtig den Grund für das Beenden der Versicherung mit einzubeziehen, weil es möglicherweise eine für Sie optimalere Lösung gibt.
In vielen Fällen ist der Widerruf möglich und die deutlich lukrativere Alternative.
Gerne prüfen wir Ihren Vertrag im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung und klären Sie über Ihrer Möglichkeiten auf.
JUSTUS Rechtsanwälte ist als Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht bundesweit für Versicherungsnehmer tätig und hat schon eine Vielzahl von Rückabwickungen von Lebensversicherungsverträgen und Rentenversicherungen erfolgreich durchgeführt. Für unsere kostenfreie Erstprüfung senden Sie uns einfach eine Nachricht über das Kontaktformular oder rufen uns an.
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