Verurteilungen der Hintermänner in unseren CSA Klagen in Sicht:
Nachdem das Landgericht Würzburg bislang dazu tendierte, den geschädigten Deltoton/CSA Anlegern
keine Schadensersatzansprüche gegen die rechtskräftig verurteilten Kapitalanlagebetrüger zuzusprechen, ist eine erfreuliche Wende zugusten unserer Mandanten zu erkennen.
Entgegen der vorherigen Rechtsprechung schätzen einige Zivilkammern des Landgericht Würzburg unsere Schadensersatzklagen als zulässig und wohl auch begründet ein. Das bedeutet, dass auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einzelklagen, die auf den Ersatz von Individualschaden gerichtet sind, zulässig sind.
Zulässigkeit der CSA Klagen
Vorher sah das Gericht die Zulässigkeit durch den § 92 InsO versperrt. Danach können Ansprüche von Insolvenzgläubigern nur gegen den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Hier liegt jedoch eine andere Fallkonstellation vor: Die Anleger der CSA (Capital Sachwert Alliance) und Deltoton sind mittelbare Kommanditisten einer Personengesellschaft. Aufgrund der fehlenden Eigenschalt der Anleger als Insolvenzgläubiger, kann § 92 InsO nach unserer Ansicht hier nicht, auch nicht anlalog angewendet werden.
Schaden aufgrund der Verletzung der Aufklärungspflicht
Darüber hinaus gaben nun mehrere Kammern des Landgericht Würzburg der Kanzlei Justus Rechtsanwälte den Hinweis, dass es für den Schadensersatzanspruch den Feststellungen des Landgerichts in den Strafverfahren gegen die Hintermänner der Capital Sachwert Alliance (CSA) und der Entscheidung des BGH wohl folgen wird.
Das Landgericht Würzburg bestätigte im Strafverfahren eine Aufklärungspflicht der Hintermänner. Für das zivilrechtliche Verfahren ist das insofern von Bedeutung, als das der hohe Schaden nicht entstanden wäre, wenn die Anleger pflichtgemäß frühzeitig über die Unterschlagungen der Anlagergelder in den CSA Gesellschaften informiert worden wären.
Wir freuen uns über diese Wendung zu Gunsten der Geschädigten und hoffen auf zahlreiche positive Urteil zugusten unserer Mandanten. Wir werden hierüber berichten.