Rückzahlungen der Versicherung bei Widerruf

Geld durch Widerruf zurück bekommen

Rückzahlungen ermitteln

Welches Geld erhalten Sie nach einem Widerruf 

 

Wenn man mit seiner Lebensversicherung unzufrieden ist, kommt es häufig dazu, dass diese Lebensversicherung widerrufen wird.
Bei all dem Ärger möchten die Versicherungsnehmer den Schaden möglichst begrenzen und noch so viel Geld zurück erhalten, wie es überhaupt möglich ist.
Deshalb stellen sie sich die Frage, ob neben der Rückzahlung von eingezahlten Beiträgen auch noch andere Schadensersatzansprüche in Frage kommen. Viele Versicherungsnehmer wünschen sich die Erstattung von weiteren, bereits entstandenen Kosten.

Gemäß den Urteilen IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 stehen Ihnen als Versicherungsnehmer neben der Auszahlung der bereits eingezahlten Beiträge, auch noch weitere Möglichkeiten des Verlustausgleichs zu.

So können Sie sowohl die Kosten für den Abschluss des Vertrages als auch für die Verwaltungskosten, welche Ihnen die Versicherung angerechnet hat, zurück verlangen und so den entstandenen Schaden minimieren.

Vereinbarte Ratenzahlungszuschläge können ebenso zurück verlangt werden.
Sollten seitens der Versicherung Bereicherungen ohne rechtlichen Grund stattgefunden haben, so steht Ihnen hierbei ein Anspruch der Rückzahlungen zu.

 

Justus rät:

Lassen Sie Ihr Recht bezüglich eines Widerrufs der Lebensversicherung kostenfrei von einem Fachanwalt überprüfen. Hier geht es zu unserem Kontaktformular für die kostenfreie Erstberatung.
Eventuell steht Ihnen neben dem Anspruch der Auszahlung sämtlicher Einzahlungen ebenfalls ein Schadensersatzanspruch zu.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

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