Rechtsschutzversicherung und Widerruf

Die Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel bei Ablehnung von Widerruf oder Widerspruch. Der Rechtsschutzfall tritt erst mit Zurückweisung des eingelegten Widerspruchs oder Widerrufs durch die Bank oder Versicherung ein.

Leistungspflicht nach Widerruf

Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei nachvertraglichem Abschluss?

Dies ist eine häufige Frage unserer Mandanten:
Muss meine Rechtsschutz den Widerspruch/ Widerruf auch zahlen, wenn ich diese erst zeitlich nach der Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen habe?
Antwort: Ja, wenn zum Zeitpunkt der Ablehnung des Widerspruchs Rechtsschutzdeckung bestand. Denn nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs tritt der Deckungsfall der Rechtsschutzversicherung (erst) mit Ablehnung des Widerspruchs ein.

Gibt es weitere Gründe, weshalb die Rechtsschutz nicht zahlen muss?

Ja! Es ist immer darauf zu achten, ob der Vertrag mit der Rechtsschutzversicherung den Fall auch umfasst. Ein bloßer Verkehrsrechtsschutz genügt zum Beispiel nicht. Wenn Sie eine Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, darf es sich nicht um einem Vertrag handeln, der mit Ihrer Selbstständigkeit zu tun hat.

Es gibt Risikoausschlüsse, wie den Baurisikoausschluss, Ausschluss von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen, etc .., die die Leistungspflicht der Rechtsschutz entfallen lassen kann.

Weiterhin muss eine mögliche Wartezeit berücksichtigt werden. In vielen Policen findet sich eine Wartezeit von 2 – 3 Monaten nach Abschluss der Rechtsschutz. Das bedeutet, dass der Widerspruch erst nach Ablauf dieser Wartezeit erklärt werden sollte, andernfalls tritt die Versicherung nicht ein.

Kann ich dann heute noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen und den Widerruf/ Widerspruch demnächst auf Kosten der Rechtsschutzversicherung durchführen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich.
Bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung ist aber darauf zu achten, dass das Risiko nicht im Versicherungsvertrag ausgeschlossen ist. Dies dürfte in der Regel bei einer Privatrechtsschutzversicherung nicht der Fall sein.
Ferner ist auf die sogenannte Wartezeit zu achten.

Justus rät:

Suchen Sie sich eine Rechtsschutzversicherung und prüfen vor Abschluss, ob diese den Fall der Ablehnung eines Widerrufs trägt. Gern übernehmen wir dies als Service für Sie.

Zur kostenfreien Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung

Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerspruch bzw. Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Prüfung des Widerrufs- oder Widerspruchsrechts und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

 

 

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