Lebensversicherung auflösen, wenn man sie nicht mehr zahlen kann

Lebensversicherung auflösen

Lebensversicherung auflösen

Wie kann ich meine Lebensversicherung auflösen, wenn ich nicht mehr zahlen will oder kann?
Manchmal passiert es, dass man die Beiträge der Lebensversicherung nicht mehr zahlen kann. Einige Versicherungsnehmer möchten von sich aus keine Einzahlungen an die Versicherung mehr vornehmen.
Beiden stellt sich die Frage:
Welche Möglichkeiten habe ich, um mich von meiner Lebensversicherung zu lösen?

Kündigung meistens mit hohen Verlusten verbunden
Wenn die Lebensversicherung gekündigt wird, erhalten die Versicherungsnehmer nur den Rückkaufwert zurück. Dieser Rückkaufwert bleibt übrig, wenn die Beratungsgebühren, Verwaltungs- und Abschlusskosten abgezogen werden.
Rechnet man einmal nach, kommt man zu dem Ergebnis, dass Ihnen als Versicherungsnehmer weniger Geld ausgezahlt wird, als Sie überhaupt eingezahlt haben.
Dies ist selbstverständlich eine große Gewinneinbuße für Ihre Zukunft.

Widerspruch sichert Ihr Vermögen ab
Eine interessante Möglichkeit bietet sich bei Lebensversicherungen an, welche zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Häufiger kam es zu Beratungsfehlern und es wurde falsch über das Widerspruchsrecht aufgeklärt.
Um zu prüfen, ob und in wiefern sich dieser Widerspruch für Sie lohnt, sollten Sie unbedingt durch einen Anwalt prüfen lassen. Diesen Schritt empfehlen wir Ihnen.
Dadurch kann nämlich überprüft werden, ob Sie Kosten sparen. Beispielsweise können wir Ihre Rechtsschutzversicherung rechtlich davon überzeugen, die entstehenden Gebühren zu übernehmen. Erfahrungen zeigen, dass die Rechtsschutzversicherungen die Kosten nicht übernehmen möchten. Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei haben bereits Mandanten geholfen ihre Rechtsschutzversicherung umzustimmen.

Einzahlungspause möglich
Sollten Sie arbeitslos geworden sein oder können aus anderen Gründen momentan nicht das Geld für Ihre Lebensversicherung aufbringen, so geben Ihnen die Lebensversicherungen die Möglichkeit eine Beitragsfreistellung zu beantragen.
Wichtig ist, dass Sie sich unbedingt bei Ihrem Versicherer melden, damit Sie gemeinsam eine Lösung finden können. So gibt es die Möglichkeit die Einzahlungen nachzuholen oder den Vertrag entsprechend anzupassen, damit Sie letztendlich den geplanten Betrag auch zahlen können. Auch kann besprochen werden, wie lange diese Beitragsfreistellung andauern soll.
Klären Sie auch ab, ob Sie weiterhin von dem Versicherungsschutz profitieren.

Justus rät:
Sollten Sie mit dem Gedanken spielen sich von Ihrer Lebensversicherung zu lösen, so lassen Sie sich von uns beraten und melden Sie sich über das Kontaktformular bei uns. Wir haben langjährige Erfahrungen darin, wie Sie als Versicherungsnehmer möglichst viel Geld retten.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

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