DSL Bank: Widerrufsmöglichkeiten

Widerrufsmöglichkeiten gegenüber der DSL Bank

Die DSL Bank hat im Laufe der Jahre verschiedene Widerrufsbelehrungen verwendet, die vielfach den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten und von den geltenden Musterbelehrungen des Gesetzgebers abweichen. So änderte die DSL Bank insbesondere die äußere Form, veränderte inhaltlich den Absatz zu finanzierten Geschäften oder überarbeitete die vorgesehenen Zwischenüberschriften.

Schon die Veränderung der äußeren Form kann den Widerruf ermöglichen

Die von der DSL Bank verwendeten Belehrungen fügen sich häufig einfach den fließenden Vertragstext ein. Es besteht die Gefahr, dass der Kunde diesen Text gar nicht als Belehrung über ein ihm zustehendes Recht versteht. Dies ist aber geboten, um der besonderen Bedeutung des Widerrufsrechts angemessen Rechnung zu tragen und den Verbraucher unübersehbar über sein Recht und die damit verbundenen Pflichten zu informieren.

Auch verwirrend darf die Belehrung nicht sein

Die DSL Bank verwendete einen Zusatz zu „verbundenen Geschäften“, die im Regelfall eher nicht vorlagen. Es kann den Verbraucher verwirren und von der Ausübung seines Widerrufsrechtes abhalten, wenn sich ein langer Absatz allein mit verbundenen Geschäften befasst, die im konkreten Fall jedoch nicht vorliegen. Zur gleichen Fehlerkategorie gehört die unterlassene Aufklärung über die dem Kunden zustehenden Rechte bei der Ausübung seines Widerrufes.

Widerruf muss bis zum 21.06.2016 erklärt werden

Die Widerrufsmöglichkeit wurde durch den Gesetzgeber geschränkt. Der Widerruf lässt sich nur noch bis zum 21.06.2016 erklären, sodass wir allen Darlehensnehmern raten, Darlehensverträge rechtzeitig von einem spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.

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Ansprechpartner:
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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