Allianz Riester Rente: Versicherungsnehmer können Überschüsse nachfordern

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Riester Rente der Allianz sind unwirksam!

Der BGH hat am Anfang dieses Jahres entschieden, dass einige Klauseln der AGB der Riester-Rentenversicherungsverträge aufgrund ihrer Intransparenz unwirksam sind.

Sachverhalt:

Normalerweise werden die Versicherungsnehmer an den Überschüssen des Versicherungsunternehmens beteiligt. Dazu gehören zB auch die Kostenüberschüsse, die dadurch entstehen, dass der Versicherer zuerst höhere Kosten als nötig einkalkuliert, die er dann letztendlich nicht vollständig benötigt hat. Davon muss eigentlich mindestens die Hälfte an den Versicherungsnehmer zurückgeführt werden. Allerdings hat die Allianz bei der Riester-Rente in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass nur diejenigen Versicherungsnehmer, die bis zur Fälligkeit ihrer Verträge ein Garantiekapital von mindestens 40 000 Euro zusammengespart haben, ihr Geld zurückbezahlt bekommen.

AGB Klauseln der Allianz Riester Rente: 

Es geht um folgende Klauseln zur Kostenüberschussbeteiligung: “Wir beteiligen Sie nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) an den Überschüssen ….” und “Auch von diesen Überschüssen erhalten die … Versicherungsnehmer mindestens den in der jeweils aktuellen Fassung der MindZV genannten Prozentsatz (derzeit … 50 Prozent …).

BGH – Entscheidung:

Schon das Landgericht Stuttgart (Az. 11 O 231/12) und auch das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 57/13) und nun auch der BGH haben entschieden, dass die AGB-Klauseln der Allianz aufgrund mangelnder Transparenz gegen § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verstoßen und folglich unwirksam sind. Die Allianz hat seine Versicherungsnehmer nicht ausreichend und offensichtlich darüber informiert, dass sie erst ab einer Garantiesumme von 40.000 Euro an den Kostenüberschüssen beteiligt werden.
Die Allianz hätte ihre Kunden ausdrücklich darauf hinweisen müssen. Dies ergab sich jedoch erst aus den gesamten Regelungen unter Verweisungen auf Jahresgeschäftsberichte des Versicherungsunternehmens, was folglich zu dem Verstoß gegen das Tranzparenzgebot geführt hat.

Folgen: 

Betroffene Kunden haben nun ein  Recht auf eine nachträgliche Beteiligung an diesen Kostenüberschüssen und damit auf eine höhere Auszahlung.

Justus rät: 

Wenn Sie eine Riester Rente abgeschlossen haben, können wir gerne für Sie prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Nachzahlung haben.

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