Urteil: Aachen Münchener muss für DVAG-Beratungsfehler zahlen

Aachen Münchener muss für DVAG-Beratungsfehler Schadenersatz zahlen

Urteil Aachen Münchener

Die Deutsche Vermögensberatung ist der Vertriebsarm der Aachen Münchener.

Laut Pressebereichten hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun entschieden, dass der Versicherer auch für Beratungsfehler seines Vertriebspartners aufkommen muss.

Die Aachen Münchener hat eine Niederlage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe erlitten. Die Richter entschieden in einem rechtskräftigen Urteil vom 31. März dieses Jahres (Az.: 12 U 112/16), dass der Versicherer für eine Fehlberatung gerade stehen muss, die ein Vermittler der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) zu verantworten hatte. Das berichtet der Branchendienst „Herbert Frommes Versicherungsmonitor“. Die zum Generali- Versicherungskonzern gehörende Gesellschaft setzt wohl bei dem Vertrieb ihrer Produkte exklusiv auf die DVAG.

Das Besondere an dem Urteil sei, dass sich die Gerichte bislang immer schwer damit getan haben, die Verantwortung für eine Fehlberatung dem Versicherer zu geben. Laut Pressemitteilung sei das Urteil auch für andere Geschädigte der Aachen Münchener von Bedeutung, da diese nun ebenfalls die Möglichkeit bekämen, gegen den Versicherer wegen Falschberatung zu klagen.

Das Argument des OLG: Da die Aachen Münchener ihre Policen ausschließlich über die DVAG Vertreibe, agiere der Finanzvertrieb mit „Wissen und Wollen“ des Anbieters. Die Verantwortung für die Beratung liege daher bei der Aachen Münchener. Der Versicherer dagegen betonte auf Anfrage des Branchenportals, es handele sich um einen Einzelfall. Daher gehe man nicht von weiteren Fällen aus.

Fataler Wechsel von Fonds innerhalb der Aachen Münchener Lebensversicherung
Der dem Urteil zu Grunde liegende Sachverhalt stellt sich nach dem Pressebericht wie folgt da: Die Klägerin hatte sich 2008 bei der DVAG nach einer Geldanlage für ihre Altersvorsorge erkundigt. Ein Vermittler empfahl ihr die fondsgebundene Versicherung „Wunschpolice“ der Aachen Münchener, und die Kundin schloss zwei Verträge ab. 2011 riet der DVAG-Berater der Kundin zu einem Fondswechsel innerhalb der Lebensversicherung, unter anderem in den SEB Immoinvest, berichtet der „Versicherungsmonitor“. Zu diesem Zeitpunkt lag für den SEB Immoinvest Fonds allerdings bereits eine Rücknahmeaussetzung für Anteile vor. Das teilte der DVAG-Berater der Kundin jedoch nicht mit. Im Mai 2012 wurde der offene Immobilienfonds dann endgültig geschlossen.

Als die Klägerin die Policen kündigte, musste sie nach Presseberichten einen Verlust von knapp 19.000 Euro hinnehmen: Statt 96.000 Euro, die sie eingezahlt hatte, erhielt sie nur 77.000 Euro zurück. Daraufhin klagte sie auf Schadensersatz wegen Falschberatung. Das Gericht verurteilte den Versicherer dazu, die 19.000 Euro zu ersetzen.

Beratungsmaßstab Kapitalanlagen
Wie der „Versicherungsmonitor“ weiter unter Berufung auf das Urteil schreibt, hätte der DVAG-Berater 2011 beim Fondswechsel auch die strengen Beratungsmaßstäbe für Kapitalanlagen anwenden müssen.

Das heißt, der Berater hätte hier bei dem angeratenen Fondswechsel innerhalb der Lebensversicherung auf die Probleme des SEB Immoinvest Fonds , also die Aussetzung der Anteilsrücknahme und ggf. drohenden Verluste hinweisen müssen.

 

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Rechtsanwalt Knud J. Steffan

 

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