Wie lange kann ich noch widerrufen? Erlischt das Widerrufsrecht demnächst?
Grundsätzlich kann nach derzeitiger Rechtslage und bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung der Widerruf zeitlich unbegrenzt, also ewig erfolgen. Es gibt hier keine Verjährung oder Verfristung. Ob eine Verwirkung nach erfolgter Kündigung und Abwicklung des Vertrages überhaupt eintreten kann, ist umstritten. Aber das „ewige Widerrufsrecht“ bei fehlerhaften Belehrungen soll für Immobiliendarlehen bald nicht mehr gelten.
Widerrufsrecht für Immobiliendarlehen soll 2016 gesetzlich begrenzt werden:
Nach Plänen der Bundesregierung wird mit der Umsetzung der sogenannten Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie in 2016 das Widerrufsrecht für Immobiliendarlehen voraussichtlich automatisch nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen. Altverträge mit einer fehlerhaften Belehrung, können nach Inkrafttreten des Gesetzes eventuell nur noch wenige Monate widerrufen werden. Diskutiert wird auf Vorschlag des Bundesrats eine Ausschlussfrist von 12 Monaten und 14 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes, während Finanz- und Justizministerium für noch kürzere Fristen plädieren.
Widerrufen Sie jetzt:
Zögern Sie nicht länger und lassen ihren Kreditvertrag durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht jetzt prüfen. Denn wenn Sie einen Widerruf Ihres Immobilienkredits in Erwägung ziehen, sollten Sie sich jetzt Kosten und Nutzen seriös berechnen lassen und alle erforderlichen Schritte in die Wege leiten. Längeres Abwarten macht hier wirtschaftlich keinen Sinn und ggf. ist der ewige Widerruf bald gesetzlich ausgeschlossen. Gehen Sie zu einem Fachanwalt, der Sie direkt berät und nicht zu Firmen oder nichtanwaltlichen Beratern. Verbraucherzentralen geben zu Recht zu bedenken, dass Darlehensnehmer ihre Rechte zumeist nur mit anwaltlicher Unterstützung durchsetzen können.