Ein Klassiker für deutsche Anleger
Die Lebensversicherung ist mittlerweile fast in jedem deutschen Haushalt zu finden. Über 90 Mio. Verträge gibt es in Deutschland. Zu differenzieren ist dabei zwischen der Risikolebensversicherung, die grundsätzlich als Anlage für den Hinterbliebenen des Versicherten einzustufen ist und der Kapitallebensversicherung. Diese geht im Regelfall davon aus, dass der Versicherte die Vertragslaufzeit überlebt und im Anschluss die vereinbarte Summe monatlich oder als Einmalauszahlung erhält.
Indes sind die sog. Garantiezinsen für die Versicherungsnehmer mittlerweile stark gefallen. Wo früher noch satte 4% Zinsen garantiert worden sind, ist der Garantiezins auf die Einzahlungen mittlerweile auf magere 1,25% gesunken.
Kündigen oder Verkaufen der Lebensversicherung nicht optimal
Nun könnte man meinen, dass aufgrund der mageren Zinsen die Lebensversicherung am Ende dem Versicherungsnehmer nicht besonders viel bringen wird. Jedoch sollte man sich davor hüten die Lebensversicherung zu kündigen oder ggf. zu verkaufen. Der sog. Rückkaufswert ist vergleichsweise niedrig zu den bereits erbrachten Einzahlungen. Auch ist ein vorzeitiger Ausstieg mithilfe einer Kündigung mit erheblichen finanziellen Einbußen für den Versicherungsnehmer verbunden.
Wunsch nach höheren Renditen erfordert höheres Risiko
Der niedrige Garantiezins zwingt potentielle Versicherungsnehmer förmlich dazu entweder gar keine Lebensversicherung mehr abzuschließen oder ein höheres Risiko wie z.B. mit einer sog. fondsgebundenen Lebensversicherung einzugehen. Im Rahmen dieser Versicherung investiert der Versicherer die Prämien in Fonds. Je nachdem wie dieser verläuft bemisst sich am Ende auch die Rendite des Versicherungsnehmers. Von daher wird solch eine Art von Lebensversicherung nur zahlungskräftigen Kunden empfohlen. Zwar kann eine hohe Rendite erzielt werden, jedoch besteht eben auch die Gefahr eines Verlusts.
Alternativen finden: Versicherungswiderruf
Die Entwicklung der Renditen der Lebensversicherungen zeigen, dass man als Anleger seine Augen für Alternativen offenhalten sollte. Wer bereits Inhaber einer Lebensversicherung ist, sollte seine Vertragsunterlagen durch einen Fachanwalt überprüfen lassen. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler geltend zu machen bzw. noch heute den Widerspruch oder den Versicherungswiderruf zu erklären.
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