Rechtsschutzversicherung und Widerruf
Die Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel bei Ablehnung von Widerruf oder Widerspruch. Der Rechtsschutzfall tritt erst mit Zurückweisung des eingelegten Widerspruchs oder Widerrufs durch die Bank oder Versicherung ein. Eintrittspflicht