Ermittlung des Streitwertes beim Widerruf einer Lebensversicherung
Wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag widerrufen wollen, muss zunächst der Streitwert ermittelt werden.
Was ist der Streitwert?
Der Streitwert ist bei der Rückabwicklung einer Lebensversicherung der Betrag, den der Versicherungsnehmer zurückverlangt.
Warum ist es wichtig den Streitwert zu ermitteln?
Dieser Wert muss ermittelt werden, denn er ist Grundlage für die Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren. Er ist für einen Versicherungsnehmer der seinen Vertrag widerrufen möchte wichtig, denn auf Basis des Streitwertes lässt sich das Kostenrisiko für einen Rechtsstreit mit dem Versicherungsunternehmen berechnen.
Wie berechne ich den Streitwert?
Es war umstritten, wie der Streitwert oder Gegenstandswert beum Widerruf von Lebensversicherungen richtig berechnet wird und aus welchen Komponenten er sich zusammensetzt.
Der BGH hat hierzu Folgendes entschieden:
1.) Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung des Versicherungsvertrages wegen Erklärung des Widerruf steht dem Versicherungsnehmer die Rückzahlung der vollen Beiträge der Lebensversicherung zuzüglich der daraus tatsächlich gezogenen Nutzungen zu. Für die Bestimmung der tatsächlich gezogenen Nutzungen ist der Versicherungsnehmer beweis- und darlegungspflichtig.
2.) Der Rückgewähranspruch kann der Höhe nach aber nicht uneingeschränkt alle gezahlten Prämien umfassen. Dem Versicherungsnehmer muss bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung der jedenfalls faktisch bis zum Widerspruch genossenen Versicherungsschutz angerechnet werden. Der Wert des Versicherungsschutzes kann unter Berücksichtigung der Prämienkalkulation, bei Lebensversicherungen also unter Berücksichtigung des Risikoanteil, berechnet werden (Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 45 m.w.N.).
3.) Die Risikokosten müssen von dem Betrag abgezogen werden.
4.) Das Versicherungsunternehmen darf Abschlusskosten, Verwaltungskosten oder Ähnliches nicht als Entreicherung iSd § 818 III BGB abziehen.
5.) Handelt es sich um eine Fondsgebundene Lebensversicherung, steht dem Versicherungsnehmer der mit der Anlage des Sparanteils in Fonds erzielte Gewinn zu. Hatte der Fonds einen Verlust, lag also der Wert der aus den Sparanteilen angelegten Fondsanteile bei Erklärung des Widerrufs niedriger als der Betrag der Sparanteile, so ist dieser vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen (BGH, Urteil vom 11.11.2015 – Az.: IV ZR 513/14).
Berechnung:
Als Ausgangspunkt gelten die gezahlten Prämien. Zu diesem Betrag werden Wertsteigerungen der Fonds und ggf. die Nutzungen addiert. Davon abgezogen werden ggf. der Risikoanteil, BUZ-Beiträge und der bereits gezahlte Rückkaufwert.
Gezahlte Prämien
+ Wertsteigerung Fonds
+ Nutzungen
– Risikoantei
– BUZ-Beiträge
– ausgezahlter Rückkaufwert
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= Streitwert
Welche Kosten kommen im Falle eines Widerrufs auf mich zu ?
Es ist ratsam einen Anwalt mit der Überprüfung Ihrer Unterlagen zu beauftragen (Erstberatung). Tritt Ihr Anwalt gegenüber der Versicherung für Sie auf, entsteht eine Geschäftsgebühr plus Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. Die Höhe hängt hier vom Streitwert ab.
Lässt sich die Versicherung nicht auf eine außergerichtliche Einigung ein, können weitere Kosten im Rahmen des Gerichtsverfahrens entstehen.
Um die oben benannten Nutzungskosten konkret ermitteln zu können, ist es meist hilfreich einen Gutachter einzuschalten.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung und übernimmt diese auch die Deckung – was bei Lebensversicherungen regelmäßig der Fall ist – entstehen keine Kosten.
Justus rät:
Gerne können Sie sich zur Überprüfung Ihrer Versicherungsverträge an uns wenden. Wir geben Ihnen zunächst im Rahmen einer Erstberatung eine Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten und beraten und begleiten Sie im Rahmen eines möglichen Widerrufsverfahrens. Gerne klären wir auch vorab eine Kostenübernahme eines Widerrufsverfahrens mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.