Darlehensverträge der Sparda Bank Baden Württemberg eG widerrufbar
Widerrufsbelehrungen der Sparda Bank Baden Württemberg eG sind unserer Ansicht nach fehlerhaft und damit widerrufbar.
Belehrung der Sparda Bank zu Rechtsfolgen des Widerrufs sind irreführend
Die Widerrunfsbelehrungen enthalten folgenden Passus:
„Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Willenserklärung erfüllen.“
Diese Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerufs stellt nur einseitig die Rückabwicklungspflicht des Bankkunden da, indem es nur auf die Zahlungspflicht des Kunden binnen einer Frist von 30 Tagen hinweißt. Hierdurch wird der Kunde unvolständig, falsch und irreführend über die beiderseit bestehenden Zahlungspflichten beim Rückgewährschuldverhältnis aufgeklärt und so ggf. von einem Widerruf abgehalten.
Widerrufsrecht nur noch bis Mitte 2016:
Eine vom Bundesrat bereits angeregte Gesetzesänderung wird bei ihrer möglichen Umsetzung jedoch dazu führen, dass das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Verträgen zum 21. Juni 2016 erlischt. Daher sollten Darlehensnehmer auch der Sparda Bank eG Ihre Darlehensverträge zeitnah durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf die lukrative Widerufsmöglichkeit überprüfen lassen.
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Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Widerrufsprüfung und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Enrico Weide
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
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Fax: 030 / 440 449 56
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