BHW Bausparkasse AG liegt bei Kündigungen ganz weit vorne
Die BHW Bausparkasse AG ist eine der Bausparkassen, die regelmäßig Altverträge von Bausparern kündigt, obwohl die Bausparsumme noch nicht erreicht worden ist. Ihren Sitz hat die BHW Bausparkassen AG in Hammeln. Die Kündigungen der BHW Bausparkassen AG haben offensichtlich nur einen einzigen Grund: Keine vergleichsweisen hohen Zinsen auf die Einlagen an den Bausparer zu erbringen.
Sich gegen die Kündigungen der BHW Bausparkasse AG wehren
Diverse Oberlandesgerichte haben einen bausparerfreundlichen Standpunkt eingenommen mit der Folge, dass die ausgesprochenen Kündigungen seitens der Bausparkassen unwirksam sind. Der Bundesgerichtshof wird zu dieser Thematik Anfang Februar abschließend Stellung beziehen. Das Oberlandesgericht Celle entschied mit seinem Urteil vom 14.09.2016 (Az. 3 U 38/16), dass eine Kündigung der BHW Bausparkassen AG unter Berufung auf § 488 Abs. 3 BGB unwirksam sei. Die BHW Bausparkassen AG berechnete im konkreten Fall die Bonuszinsen zum Bausparkonto hinzu, sodass aufgrund der Hinzurechnung die Bausparsumme erreicht worden und der Vertrag somit nun kündbar sei. Diesem Standpunkt folge der Senat in seiner Rechtsprechung nicht.
Kunden der BHW Bausparkassen AG wird geraten sich im Falle einer Kündigung mit einem Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht in Verbindung zu setzen. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist auf diesem Rechtsgebiet spezialisiert und hilft Ihnen gerne beim Rechtschutz gegen das Vorgehen der BHW Bausparkassen AG.