Gegen Kündigung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse wehren
LBS Westdeutsche Landesbausparkasse ist im Kündigungspool mittendrin.
Die LBS Bausparkasse ist ebenfalls eine der Bausparkassen die angefangen hat Altverträge zu kündigen, die noch nicht die Bausparsumme erreicht haben. Die Westdeutsche Landesbausparkasse ist eine öffentlich-rechtliche Bausparkasse im Verband der Sparkassen-Finanzgruppe. Derzeit bestehen acht Landesbausparkassen. Das Arbeitsgebiet der Westdeutschen Landesbausparkasse ist auf Nordrhein-Westfalen und das Land Bremen beschränkt.
Sich gegen die Kündigung wehren
Bausparer deren Verträge mittlerweile schon seit über zehn Jahren zuteilungsreif sind, sollten sich gegen die ausgesprochenen Kündigungen der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse wehren. Mittlerweile gibt es bereits gerichtliche Urteile, die Kündigungen der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse für unwirksam erklärt haben. So entschied das Amtsgericht Bremen mit Urteil vom 15. Januar 2016, Az. 25 C 213/15, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam sei. Überdies haben mehrere Oberlandesgerichte eine bausparerfreundliche Rechtsprechung eingenommen. Auch wird demnächst der Bundesgerichtshof über die Thematik abschließend entscheiden.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist auf das Rechtsgebiet spezialisiert und unterstützt Sie dabei, sich erfolgreich gegen die Bausparkassen zu wehren.
Bausparer sollten sich daher sofort nach erhalt einer Kündigung an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Wir haben bereits Klagen gegen Kündigung der der Wüstenrot Bausparkasse AG anhängig und sehen uns durch eine Vielzahl von Urteilen bestätigt.
Eine Urteilsübersicht zur Wirksamkeit der Kündigung von Bausparverträgen finden Sie hier