Die Deutscher Ring Bausparkasse AG kündigt Alt-Verträge
Ebenfalls zu den Bausparkassen, die angefangen haben die Bausparverträge mit den Verbrauchern zu kündigen, gehört die Deutscher Ring Bausparkasse AG. Die Deutscher Ring Bausparkasse AG ist 1972 in Hamburg gegründet worden, ist aber deutschlandweit tätig. Die Aktien der Deutscher Ring Bausparkasse AG werden zu 100% von „Basler Versicherungen“, sowie der Signal Iduna Gruppe gehalten. Grund für den Beginn dieser Kündigungswelle ist der im Vergleich zum aktuellen Zinskurs bestehende Zustand an Niedrigzinsen, den die Bausparkassen nicht auf sich beruhen lassen möchten. Hierbei berufen sie sich zumeist auf ein „angebliches“ ordentliches Kündigungsrecht aus § 489 BGB.
Empfohlen wird: Wehren Sie sich gegen die ergangene Kündigung
Sowie die anderen Bausparkassen, möchte auch die Deutscher Ring Bausparkasse AG durch die Kündigung, die hoch verzinsten Alt-Verträge „loswerden“. Das Zumeist angesprochene ordentliche Kündigungsrecht aus § 489 BGB besteht nach Ansichten diverser Gerichte (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil vom 08.11.2016, Az. 17 U 185/15) schon tatbestandlich nicht. Da die bisherige Rechtsprechung zum Vorteil der Bausparer hin tendiert, stehen die Chancen gut, dass auch eine baldige Stellungnahme (Anfang Februar) seitens des Bundesgerichtshofs sich dieser Rechtsprechung anschließen wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird dieses Jahr eine verbindliche Entscheidung zum Kündigungsrecht treffen.
Justus Rechtsanwälte rät Ihnen sich gegen eine Kündigung der Deutschen Ring Bausparkasse AG zu wehren und beraten Sie diesbezüglich gerne über weitere, vorzunehmende Schritte.
Bausparer sollten sich daher sofort nach erhalt einer Kündigung an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Wir haben bereits Klagen gegen Kündigungen der Bausparkassen anhängig und sehen uns durch eine Vielzahl von Urteilen bestätigt.
Eine Urteilsübersicht zur Wirksamkeit der Kündigung von Bausparverträgen finden Sie hier