Generali Versicherung Widerruf

Möchten Sie Ihre Generali Lebensversicherung kündigen?

Dann sollten Sie den aktuellen Rückkaufwert beachten und sich über mögliche Alternativen informieren. Regelmäßig ist die Kündigung nicht die einzige Möglichkeit den Vertrag mit der Generali Versicherung zu beenden. Zumeist ist auch der Widerruf oder Widerspruch möglich, der Sie zudem vor erheblichen Verlusten bewahrt.

Über Generali Versicherungen

Widerruf statt Kündigung

Gernerali Lebensversicherung

Generali ist eine in München ansässige Versicherungsgruppe. Zur Generali Deutschland Gruppe gehören Unternehmen wie AachenMünchener, CosmosDirekt, Central Krankenversicherung oder Deutsche Bausparkasse Badenia und Dialog.
Generali Versicherungen bietet ein umfangreiches Angebot an Versicherungen. Dazu gehören unter anderem Lebens- und Krankenversicherungen, Kfz-, Unfall- sowie Haftpflichtversicherungen.

Wie kann ich den Vertrag beenden?

Je nach Versicherungsvertrag stellen sich unterschiedliche rechtliche Fragen. Welche Möglichkeiten habe ich? Was sind die Konsequenzen? Wie gehe ich am besten vor?

Kündigung:

Grundsätzlich gilt, dass eine Kündigung schriftlich, unterschrieben und innerhalb der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist erfolgen muss. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Dies kann je nach Versicherungsvertrag und Laufzeit der Versicherung abweichen. Nach der Kündigung haben Sie einen Anspruch auf Auszahlung des sog. Rückkaufswertes. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren liegt dieser häufig weit unter den von Ihnen eingezahlten Beträgen.

Alternativen zur Kündigung:

Oft gibt es Alternativen zur Kündigung, zum Beispiel einen Widerruf. Dieser kann sich für Sie als Verbraucher wirtschaftlich besser darstellen, da der Versicherungsnehmer grundsätzlich alle an die Versicherung gezahlten Beträge nebst Zinsen (z.B. BGH, Urteil vom 29.07.2015 – IV ZR 384/14 und 24.02.2016 – IV ZR 201/14) zurückverlangen kann. Dazu kommt, dass anders als bei einer Kündigung, keine Kündigungsfrist zu beachten ist.

Justus rät:

Ob ein Widerruf für Sie in Betracht kommt, oder welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, prüfen wir gerne im Rahmen einer Erstberatung für Sie.

Ein Widerspruch ist auch noch nach Beendigung und Auszahlung der Versicherung möglich. In den meißten Fällen wird der Rechtsschutzfall, also die Durchsetzung der Ansprüche nach zurückgewiesenem Widerspruch von den Rechtsschutzevrsicherungen übernommen.

Lesen Sie hier mehr zum Widerspruch der Lebensversicherung, Kosten, Rechtsschutzversicherung und Folgen der Rückabwicklung.

Hier gelangen Sie zur kostenfreien Erstberatung durch einen Fachanwalt oder spezialisierten Rechtsanwalt.

Spezialisierte Rechtsanwälte:

Rechtswanwältin Stephanie Schulze

Rechtswanwalt Michaeel Kraft

 

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